Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen!
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Viele Änderungen können Sie online erfassen. Melden sie sich dazu in ihrem Online Banking an und ändern Sie Daten wie Freistellungsauftrag, Stammdaten, Anlageziele (Risikoklasse) direkt.
Für alle anderen Änderungen wenden Sie sich bitte schriftlich an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Selbstverständlich können Sie uns auch über unsere Service-Hotline +49 (0) 2156 4920 335 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr telefonisch erreichen. Nach telefonischer Authentifizierung können bestimmte Aufträge auch telefonisch entgegen genommen werden (Ausnahme z. B. Risikoklassenänderung, Depotübertrag, Weisungen zu Kapitalmaßnahmen etc. können nicht telefonisch entgegen genommen werden).
Sofern Sie eine gültige Faxhaftungserklärung vorliegen haben, können Sie uns Ihre Weisung auch per Fax an die +49 (0) 2156 4920 319 zustellen.
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Aufträge ggf. gem. Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet werden.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unsere Kundenbetreuung unter +49 (0) 2156 4920 335. Nach erfolgreicher Legitimation mit Ihrem Telefon-Passwort können Sie Ihr Login-Passwort oder Ihre iTANCard entsperren lassen oder den Neuversand eines Passworts oder einer iTANCard in Auftrag geben.
Bei einem Neuversand wird Ihr bisheriges Passwort gesperrt. Die iTANCard ist noch solange gültig, bis Sie die neue iTANCard aktiviert haben.
Alternativ können Sie den Neuversand per formlosen Brief mit Originalunterschrift anfordern. Bitte beachten Sie, dass Sie Aufträge bis zum Eintreffen eines neuen Passworts oder einer neuen iTANCard nur telefonisch nach Authentifizierung anhand Ihres Telefon-Passwortes aufgeben können.
Bitte beachten Sie die gesonderten Gebühren gem. unserem aktuellen Preis- Leistungsverzeichnis für den Neuversand von Zugangsdaten.
Sie können eine automatische Logout Zeit von bis zu 120 Minuten auswählen. Bitte klicken Sie dazu neben der Logoutzeit auf das Symbol und wählen Sie anschließend die gewünschte Auto-Logoutzeit aus.
Die Konto- und Depotführungsgebühren entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Dort finden Sie auch einen Überblick über unsere Servicegebühren rund um ihr Konto.
Um Ihre inländische Adresse zu ändern oder eine abweichende Postadresse zu erfassen, loggen sie sich bitte in ihr Online Banking ein und klicken auf den Reiter „Verwaltung“.Dort können Sie unter dem Menü „persönliche Daten“ im Punkt „Kundendaten“ Ihre Stammadresse ändern oder eine abweichende Postadresse erfassen.
Sollten Sie sich nicht einloggen können oder keine iTANCard haben, so füllen sie bitte das Formular „Änderung Kundenstammdaten“ aus und senden es im Original unterschrieben an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Sie können Ihre Adresse alternativ auch gerne telefonisch über unseren Kundenservice ändern lassen. Dazu rufen Sie uns bitte unter der +49 (0) 2156 4920 335 an und halten zur Legitimation Ihre Kundennummer und Ihr Telefonpasswort bereit. Wir werden die Änderung dann für Sie vornehmen.
Die Online-Adressänderung oder die Änderung via Telefon ist nur für inländische Adressen möglich.
Ausländische Adressen:
Eine Änderung ist leider nur postalisch oder bei Vorliegen einer Faxhaftungserklärung per FAX möglich. Senden Sie hierzu das Formular „Änderung von Kundestammdaten" ausgefüllt und im Original unterschrieben per Post an die im Formular angegebene Adresse. Zum Faxen nutzen Sie bitte die Nummer +49 (0) 2156 4920 319.
Bitte fügen Sie dem postalischem Auftrag zur Änderung der Kundenstammdaten (Formular) folgende Dokumente bei:
Kopie Abmeldebescheinigung Deutschland
Kopie Anmeldebescheinigung oder Gebietsansässigkeitsbescheinigung Ausland
Erklärung zum Steuerkennzeichen (Steuerinländer oder Steuerausländer)
W-8BEN-Formular bzw. W9-Formular, inkl. des neuen Fragebogens US.
Bitte beachten Sie, dass manuelle Aufträge, die sie nicht online erfassen, ggf. gem. Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet werden.
Eine Änderung Ihres Familienstandes können Sie im Online Banking unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ - „Kundendaten“ angeben. Hierzu wählen Sie das Änderungssymbol hinter dem Kontoinhaber aus. Anschließend drucken Sie das Formular aus und senden es mit benötigten Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Postadresse.
Alternativ können Sie uns auch die Änderung Ihres Familienstandes anhand des Formulars aus dem Formularcenter mitteilen. Bitte nutzen Sie hierzu das Formular „Änderung von Kundenstammdaten" und senden es ausgefüllt und im Original unterschrieben per Post an die angegebene Adresse.
Des Weiteren benötigen wir einen Nachweis über die Änderung Ihres Familienstandes (z. B. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde)
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an unseren Kunden-Support unter +49 (0) 2156 4920 335.
Mit Abgabe der Faxhaftungserklärung bestätigen Sie uns, dass wir Sie über die Risiken im Faxverkehr informiert haben. Wenn uns eine Faxhaftungserklärung vorliegt, können Sie zusätzlich zum Telefonbanking per Fax beispielsweise einen Überweisungsauftrag einreichen, eine Weisung über eine Kapitalerhöhung abgeben, Ihren Freistellungsauftrag ändern lassen, eine Adressänderung bei der FinTech Group Bank AG beauftragen oder einen Lagerstellenwechsel sowie Ihre Risikoklassenänderung übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass diese manuellen Aufträge ggf. gem. aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet werden.
Selbstverständlich können Sie jede volljährige Person als Bevollmächtigten für Ihr Konto/Depot einsetzen.
Der Bevollmächtigte/Die Bevollmächtigte kann insbesondere
Nach Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie sofort über Ihr Konto verfügen. Treten Schwierigkeiten auf, überprüfen Sie bitte zunächst die korrekte Schreibweise Ihrer Kundennummer und Ihres Login-Passworts. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber eine eindeutige Kundennummer und die dazugehörigen Zugangsdaten. Bitte achten Sie darauf, dass diese nicht vertauscht werden.
Wenn Sie trotz korrekter Schreibweise keinen Zugriff auf Ihr Konto erhalten, setzen Sie sich bitte mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung, damit Sie die Angelegenheit mit einem unserer Kundenbetreuer persönlich besprechen können.
Ein oder mehrere Depots können Sie direkt im persönlichen Bereich Ihres Online Bankings über die Cockpit Ansicht erfassen und mittels Eingabe Ihrer iTAN bestätigen. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Online Banking.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unser herzliches Beileid aussprechen.
Um den Aufwand für Sie und die damit verbundenen Formalitäten schnell erledigen zu können, bitte wir Sie, die folgenden Unterlagen an uns (brokerport, c/o FinTech Group Bank AG, Magazinstraße 2, 08056 Zwickau) zu senden:
Ihre Kontingente werden Ihnen im Online Banking in der Cockpit-Ansicht angezeigt.
Sie können ihre gebuchten Pakete unter dem Menüpunkt „Verwaltung" - „Tarifpakete" verwalten.
Ihre gebuchten Abonnements zu den Preispaketen inkl. der jeweiligen Laufzeit und Kündigungsfrist sehen Sie unter dem Menüpunkt „Preispakete“. Hier können Sie auch die Kündigung vornehmen.
Die Kurspakete sehen Sie unter dem Menüpunkt „Kurspakete". Eine Kündigung der Kurspakete ist jederzeit jeweils zum Monatsende möglich.
Um Ihre Dokumente einsehen zu können, loggen sie sich bitte im Online Banking ein und klicken danach auf den Reiter „Verwaltung" - „Dokumente" - „Online-Archiv“.
Hier sind alle Dokumente bis zu zwei Jahre lang für Sie gespeichert.
Sie können sich alle Dokumente in einem Intervall von maximal drei Monaten anzeigen lassen. Wählen Sie dazu bitte bei „Zeitraum“ den Punkt „Eingabe“ aus und legen Sie anschließend das gewünschte Anzeigeintervall im Format von tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj fest.
Wenn Sie die gewünschten Dokumente aufgerufen haben, können Sie auf der rechten Seite das Symbol „Dokument speichern" anklicken, um das Dokument zu öffnen oder zu speichern.
Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen ab, die in der Bilanzposition
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt.
Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der Bank darauf bezieht,
den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.
Für den Anspruch auf Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90% der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Weitere Informationen sind erhältlich über die Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) unter www.edb-banken.de
Es tut uns sehr leid, dass Sie ihre Kundenverbindung auflösen möchten.
Für uns hat die Kundenzufriedenheit oberste Priorität. Da wir uns diesbezüglich auch stetig verbessern möchten, wäre es schön, wenn Sie uns kurz die Hintergründe für Ihre Entscheidung mitteilen könnten. Konnten wir Ihren Ansprüchen nicht gerecht werden oder haben Sie generell kein Interesse mehr am Wertpapierhandel?
Wir würden uns über ein kurzes Feedback per E-Mail an info@broker-port.de sehr freuen.
Ihren schriftlichen Auftrag zur Kontoschließung mit Unterschrift der jeweiligen Kontoinhaber senden Sie bitte an:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Bitte beachten Sie, dass Bevollmächtigte keine Kontoverbindung kündigen können.
Bei einer Kündigung Ihrer kompletten Kontoverbindung achten Sie bitte darauf, dass Sie vorab Ihren brokerportSAFE vollständig geleert haben.
Selbstverständlich können wir Ihnen bei bereits geschlossenem Konto die von Ihnen benötigten Belege nacherstellen.
Hierzu teilen Sie uns bitte per Post mit, welche Belege Sie benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Nacherstellung gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet wird.
Da Sie in unserem Hause kein Konto mehr unterhalten, überweisen Sie uns bitte den entsprechenden Betrag vorab.
Dazu nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Empfänger: brokerport/FinTech Group Bank AG
Kto. Nr.: DE81101308009110010307
BIC: BIWBDE33XXX
VWZ: Zweitschrift Kd. Nr. xxx WKN xxx oder Jahressteuerbescheinigung XYZ
Aktive Lastschriften können zur Zeit leider nicht über Ihr Konto bei brokerport abgewickelt werden.
Sie können Lastschriften von Ihrem brokerport-Konto ziehen lassen (passives Lastschriftverfahren). Eine Rückgabe ist jederzeit per Fax, schriftlich oder telefonisch möglich.
Für eine Eilüberweisung reichen Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag (bei vorhandener Faxhaftungserklärung reicht auch ein Fax) mit Unterschrift ein. Ihre Eilüberweisung wird dann unter Berücksichtigung der Cut-off-Zeiten und einer Bearbeitungsgebühr (siehe aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis) für Sie eingestellt und ausgeführt.
Sofern Sie sich anhand ihres Telefon-Passwortes authentifizieren, können unsere Kundenbetreuer Ihre Eilüberweisung auch telefonisch entgegennehmen. Die hierfür anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Wenn Sie Geld auf Ihr Konto überweisen möchten, so geben Sie bitte immer Ihre IBAN und BIC und als Empfänger Ihren Namen an, damit eine Verbuchung auf Ihrem Konto schnellstmöglich durchgeführt werden kann.
Die BIC lautet BIWBDE33XXX.
Ihre IBAN finden Sie auf dem Willkommensschreiben und im Online Banking unter dem Menüpunkt „Verwaltung" - „Kundendaten“.
Sie können bei brokerport eine oder mehrere Fremdwährungskonten eröffnen. Für die Eröffnung verwenden Sie das Formular „Eröffnung Fremdwährungskonten“ im Formularcenter ihres Online Bankings.
Sie benötigen für eine solche Überweisung ein Fremdwährungskonto bei brokerport.
Bitte nehmen Sie hierfür folgende Bankverbindung für eine Überweisung in CAD, USD, CHF, GBP, und JPY:
Empfänger: Name des Begünstigten
SWIFT: BIWBDE33XXX
IBAN: Konto des Begünstigten (entsprechendes Währungskonto oder EUR-Hauptkonto)
Bank : FinTech Group Bank AG
Sofern Sie eine Auslandsüberweisung außerhalb des €O Währungsraumes auf ein anderes Konto aufgeben möchten, senden Sie uns bitte einen schriftlichen Überweisungsauftrag per Post an folgende Adresse.
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Sofern Sie eine Faxhaftungserklärung unterzeichnet haben, können Sie uns Ihren Auftrag auch an die Rufnummer 02156 - 4920 319 faxen.
Jedes Wertpapier ist in Bezug auf das finanzielle Risiko individuell klassifiziert. Hierbei sind 5 Risikoklassen zu unterscheiden (A-E). Zusätzlich kann anhand der Risikoklasseneinstufung festgelegt werden, ob sie auch noch am Handel mit komplexen Finanzinstrumenten teilnehmen können. Hierbei handelt es sich um hochspekulative Anlageprodukte, wie zum Beispiel Optionsscheine, Risikozertifikate oder unser System „hebel“.
Weitere Informationen zum System „hebel“ erhalten sie unter www.hebeln.de.
Im Wertpapierhandelsgesetz ist festgehalten, dass sich jeder Anleger in eine Risikoklasse einstufen muss. Dies dient zu Ihrem Schutz, damit Sie kein Risiko eingehen können, das Ihre persönliche Bereitschaft hierzu übersteigt. Auch wir unterliegen diesem Gesetz und sind daher dazu verpflichtet, eine Risikoklasse für die zu hinterlegen.
Sollten Sie ein Wertpapier handeln wollen, das Ihre Risikoklasse übersteigt, so erhalten Sie einen Warnhinweis, der Ihnen den gewünschten Kauf nicht ermöglicht.
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen. Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über ihr Online Banking vor.
Alternativ können Sie uns Ihre Risikoklassenänderung auch per Post zusenden. Nutzen Sie hierzu bitte das in Ihrem Online Banking zur Verfügung gestellte Formular. Sie können dieses auch gerne an folgende Nummer faxen: +49 (0) 2156 4920 319 (sofern Sie eine Faxhaftungserklärung eingereicht haben). Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Bankarbeitstage und wird ggf. gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.
Bei einem Gemeinschaftskonto ist immer die niedrigste Risikoklasse des jeweiligen Kontoinhabers ausschlaggebend. Ist für einen Kontoinhaber die Risikoklasse „C“ hinterlegt und für den anderen die Risikoklasse „E“, so können für das Gemeinschaftsdepot nur Wertpapiere gekauft werden, die maximal in die Risikoklasse „C“ eingestuft sind.
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen. Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über ihr Online Banking vor.
Alternativ können Sie uns Ihre Risikoklassenänderung auch per Post zusenden. Nutzen Sie hierzu bitte das in Ihrem Online Banking zur Verfügung gestellte Formular. Sie können dieses auch gerne an folgende Nummer faxen: +49 (0) 2156 4920 319 (sofern Sie eine Faxhaftungserklärung eingereicht haben). Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Bankarbeitstage und wird ggf. gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen. Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über ihr Online Banking vor.
Alternativ können Sie uns Ihre Risikoklassenänderung auch per Post zusenden. Nutzen Sie hierzu bitte das in Ihrem Online Banking zur Verfügung gestellte Formular. Sie können dieses auch gerne an folgende Nummer faxen: +49 (0) 2156 4920 319 (sofern Sie eine Faxhaftungserklärung eingereicht haben). Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Bankarbeitstage und wird ggf. gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.
Da wir keine beratende Tätigkeit anbieten und Sie alle Orders in Eigenverantwortung vornehmen, können Sie selbst entscheiden, welche Risikoklasse wir für Sie hinterlegen sollen.
Um einen finanziellen Schaden auf Grund einer zu hohen Risikoklasse vorzubeugen, möchten wir Sie bitten, ehrlich sich selbst gegenüber zu sein. Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Wertpapierhandel nach einiger Zeit ausgebaut und vertieft haben, können Sie die Risikoklasse jederzeit problemlos erhöhen.
Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über ihr Online Banking vor.
Alternativ können Sie uns Ihre Risikoklassenänderung auch per Post zusenden. Nutzen Sie hierzu bitte das in Ihrem Online Banking zur Verfügung gestellte Formular. Sie können dieses auch gerne an folgende Nummer faxen: +49 (0) 2156 4920 319 (sofern Sie eine Faxhaftungserklärung eingereicht haben). Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-2 Bankarbeitstage und wird ggf. gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.
Das in Ihrem Depotbestand ein anderer Börsenplatz angezeigt wird als der, an dem Sie Ihren Kauf durchgeführt haben, hat folgenden Hintergrund:
Die Übersicht in Ihrem Depotbestand dient als reine Informations- und Orientierungshilfe, welchen Stand Ihre Werte aktuell haben. Hierzu zieht die Bank als Bewertungsgrundlage den letztgehandelten Kurs (aktuellster Kurs) an einem deutschen Börsenplatz mit 15-minütiger Zeitverzögerung heran. Dieser kann natürlich von Ihrem tatsächlichen gehandelten Börsenplatz abweichen. In den Orderdetails in Ihrem Orderbuch können Sie überprüfen, über welchen Handelsplatz Sie Ihre Anteile erworben haben.
In der Depotübersicht ist der zuletzt gehandelte Vortageskurs an einem deutschen Börsenplatz angegeben.
Im Depotbestand ist jeweils der zuletzt gehandelte Kurs, an einem der deutschen Börsenplätze, mit einer 15-minütigen Zeitverzögerung angegeben.
Aus diesem Grund kann es in der Darstellung der Bewertungen zu Abweichungen kommen.
Bitte beachten Sie, dass in der Depotübersicht der durchschnittliche Einstandskurs einer Gattung immer als Durchschnittskurs angezeigt wird. Bei Beständen, die durch den Kauf mehrerer Tranchen zu unterschiedlichen Kursen aufgebaut wurden, kann der angezeigte Einstandskurs von den tatsächlichen Kaufkursen abweichen.
Es handelt sich hierbei immer um eine Darstellung. Bei einem Verkauf werden selbstverständlich immer die individuellen Kaufkurse der jeweiligen Tranchen berücksichtigt, sodass eine korrekte Berechnung der eventuell anfallenden Steuern gem. FiFo gewährleistet ist.
Auf jeder Wertpapierabrechnung und jeder Order bzw. Teilausführung erhalten Sie eine eindeutige Transaktionsnummer. In den Depotumsätzen können Sie anhand dieser Transaktionsnummer stets den Umsatz mit dem jeweiligen Kurs einsehen.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Zusatzgebühr, sondern um die Steuererstattung reduzierte Verkaufsgebühr. Verkaufsgebühren werden im Rahmen der Abgeltungsteuer als Verlust behandelt. Verluste werden mit bereits abgeführter Abgeltungsteuer verrechnet und führen somit zu einer anteiligen Gutschrift von bereits gezahlter Abgeltungsteuer. Die Verkaufsgebühr wird somit reduziert um die Steuergutschrift Ihrem Konto belastet. Haben Sie keine anrechenbare Steuer, so wird die Gebühr als Verlust Ihrem Verlusttopf in voller Höhe gut geschrieben und Ihr Konto in voller Höhe mit der Gebühr belastet.
Ein Beispiel:
Wenn Sie den Kauf und Verkauf im außerbörslichen Direkthandel getätigt haben, betragen die Spesen insgesamt 12,98 € (2 x 6,49 €).
Die Steuerrückerstattung auf die 12,98 € beträgt 3,42 € und errechnet sich wie folgt:
25 % auf 12,98 € = 3,25 €
5,5 % auf 3,25 € = 0,17 €
Insgesamt: 3,42 €
Durch die Steuerrückerstattung auf die Gebühren werden Ihnen beim Verkauf somit nicht 6,49 € sondern nur 3,07 € (6,49 € – 3,42 €) belastet.
Die Buchung können Sie anhand der Transaktionsnummer auf Ihrer Wertpapierabrechnung im Online Banking in den Steuerbuchungen unter dem Menü „Verwaltung“ einsehen.
Die Verbuchung ausländischer Dividendenzahlungen und Erträgnisausschüttungen ist gem. unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis mit einer Gebühr verbunden. Als Verwendungszweck und zur Übersichtlichkeit sehen Sie in Ihren Kontoumsätzen und Auszügen „Kapitaltransaktion Ausland“.
Die Gebühren hierfür entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Für die Verwahrung und Verwaltung von ADR/GDR (American depository receipts) fallen von der ausländischen Lagerstelle Gebühren an.
Bislang erfolgt diese allgemeine Gebührenerhebung seitens der ausländischen Lagerstelle einmal im Jahr zu einem bestimmten Stichtag, bezogen auf die jeweilige Gattung und auf den jeweiligen Bestand zu diesem Stichtag. Die Gebühren werden über die Lagerstelle an uns weitergereicht, die wir wiederum unseren Kunden eins zu eins in Rechnung stellen (Fremdkosten).
Bei ADR/GDR können auch zusätzlich Gebühren anfallen, wenn Kapitalmaßnahmen stattfinden. Dann müssen im Register der ADR/GDR-Verwahrstelle entsprechende Umschreibungen/Eintragungen vorgenommen werden und diese berechnet die Lagerstelle, bei der das ADR-Programm verwaltet wird.
Die Gebühren werden nicht als Ordernebenkosten steuerlich berücksichtigt.
Eine Umschreibung eines bestehenden Kontos mit Depot ist leider nicht möglich. Leider ist es auch nicht möglich, im Nachgang Einzelkonten in Gemeinschaftskonten und umgekehrt umzuschlüsseln.
Um dennoch relativ unbürokratisch Ihr Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto zu ändern oder Ihr Depot auf eine dritte Person überschreiben lassen zu können, eröffnen Sie bitte online ein neues Konto auf den/die neuen Inhaber. Anschließend können Sie Ihr bestehendes Depot einfach mittels eines Depotübertrags auf das neue übertragen lassen.
Einen Depotübertrag können Sie mit dem Formular „Konto-/Depotübertrag“ veranlassen.
Der Versand von Zweitschriften für Ihre Compliance Abteilung ist kostenfrei und erfolgt auf schriftlichen Auftrag. Bitte senden Sie den schriftlichen Auftrag im Original unterschrieben per Post an:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Bitte teilen Sie in diesem Auftrag auch die genaue Anschrift mit, wohin wir die Zweitschriften senden sollen.
Stücke von Wertpapieren mit derselben Wertpapierkennnummer, die zuerst angeschafft wurden (First in), werden steuerrechtlich gesehen zuerst wieder aus dem Depot veräußert (First out).
Wenn Sie eine Trennung Ihrer alten und neuen Bestände wünschen, können Sie z.B. ein weiteres Konto mit Depot eröffnen und die alten Bestände auf das neue Depot übertragen.
Für Wertpapierbestände, wie beispielsweise Fondssparpläne, die bis zum 31.12.2008 angeschafft wurden.
Die Ordererteilung ist online über Ihr Kunden-Login möglich. Die Erteilung einer telefonischen oder schriftlichen Wertpapierorder ist ebenso möglich. Bitte beachten Sie die hierfür zusätzlich anfallenden Gebühren gem. unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Erteilung einer Wertpapierorder per Fax ist nicht möglich.
Um eine Order zu ändern, gehen Sie bitte in Ihr Orderbuch und lassen sich die „offenen Orders“ anzeigen. Klicken Sie hinter der zu ändernden Order auf das Symbol mit dem Stift. Nun können Sie Ihre Order nach Ihren Wünschen abändern. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nur den Inhalt Ihrer Order ändern können, nicht aber den Börsenplatz und die Limitart.
Eine direkte Orderänderung für den Limitzusatz „Stopp Loss/Buy" und „Stopp Limit" bei Tradegate ist nicht möglich. Für eine Änderung muss diese erst gelöscht und danach neu eingestellt werden.
Des Weiteren ist es nicht möglich, limitierte Orders an ausländischen Börsenplätzen zu ändern. Hier löschen Sie bitte erst die Order und stellen sie dann neu ein.
Auch können Orders mit dem Zusatz OCO oder Trailing Stop nicht geändert werden. Auch hier löschen Sie bitte erst die Order und stellen sie dann neu ein.
Wenn Sie eine StoppLimit Order ändern möchten, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Eine StoppLimit Order besteht aus zwei Komponenten, der Stopp Loss-Order und der Limit-Order.
Sie können natürlich sowohl den Stopp Loss als auch das Limit ändern, solange die Order noch nicht ausgeführt ist. Wenn Sie eine StoppLimit Order ändern, ist es wichtig, dass Sie sich vorher vergewissern, dass der Stopp Loss nicht schon gegriffen hat, denn sonst ist eine Änderung des Stopp Loss nicht mehr möglich bzw. diese Änderung greift dann nicht mehr.
Die Besonderheit bei der StoppLimit Order ist, dass die Order nach Erreichen der Stopp Loss-Schwelle nicht direkt zur Ausführung kommt, sondern erst noch das Limit erreicht werden muss. Solange dieses Limit noch nicht erreicht ist, können sie es natürlich jederzeit anpassen und ändern. Dies hat aber nichts mehr mit dem Stopp Loss zu tun.
Wenn Sie bei einer bereits getriggerten Order (d. h. der Stopp Loss wurde schon ausgelöst) das Stopp Loss Limit ändern möchten, können Sie diese Order nur löschen und neu erfassen.
Um eine Order zu löschen, gehen Sie bitte in Ihr Orderbuch und lassen sich dort die offenen Orders anzeigen. Klicken Sie hinter der entsprechenden Order rechts auf das Symbol mit dem „x“. Die Löschung einer Order ist kostenlos.
Da Ihnen das Geld aus Wertpapierverkäufen sofort wieder für Wertpapierkäufe zur Verfügung steht, ist Day-Trading bei uns selbstverständlich möglich.
Da die Endfälligkeit des Wertpapiers das Ordergültigkeitsdatum überschreitet, können Sie diesen Auftrag nicht selber online erfassen. Bitte lassen Sie uns einen schriftlichen Auftrag hierfür zukommen. Dieser Auftrag muss alle für die Ordererteilung notwendigen Daten enthalten (WKN, Stückzahl, Börsenplatz, Limit, Ordergültigkeit, Depotnummer). Diesen Auftrag schicken Sie bitte im Original unterschrieben an nachfolgende Postanschrift: brokerport c/o FinTech Group Bank AG Magazinstraße 2 08056 Zwickau
Sie haben das Papier, welches Sie veräußern möchten, in einem anderen Land erworben. Sie können Stücke, die Sie im Ausland gekauft haben, auch nur wieder im Ausland verkaufen. Ebenso verhält es sich, wenn Sie die Stücke im Inland erworben haben. Diese können analog auch nur wieder im Inland verkauft werden.
Um Ihr Papier dennoch in einem vom Kauf abweichenden Land veräußern zu können, müssten Sie einen Lagerstellenwechsel in Auftrag geben.
Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist. Die Gebühr hierfür entnehmen Sie unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Auf die Dauer des Wechsels haben wir leider keinen Einfluss.
Diese Fehlermeldung wird meist durch folgenden Sachverhalt hervorgerufen:
Sie haben über das Wertpapier noch einen offenen Verkaufsauftrag in Ihrem Orderbuch (z. B. eine Stopp-Loss Order). Aus diesem Grund sind die Stücke gesperrt, weil es theoretisch sein könnte, dass diese Order in dem Moment ausgeführt würde, in dem die neue Verkaufsorder eingestellt wird. So würde es zu einem Leerverkauf (Shortselling) kommen, den wir nicht anbieten.
Wenn Sie dieses Wertpapier verkaufen möchten, löschen Sie im Orderbuch bitte zunächst die offene Verkaufsorder und geben anschließend Ihren gewünschten Verkauf ein.
Sie haben für sich bei Kontoeröffnung eine individuelle Risikoklasse hinterlegen lassen. Mit dieser Risikoklasse können Sie nur bestimmte Wertpapiere handeln. Alle Wertpapiere, die Ihre Risikoklasse überschreiten, können Sie aus Sicherheitsgründen nicht kaufen.
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen. Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über das in Ihrer Webfiliale hinterlegte Online-Formular vor.
Bitte senden Sie dieses ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben an die angegebene Adresse oder faxen dieses auch gerne an folgende Nummer: +49 (0) 2156 4920 319 (sofern Sie eine Faxhaftungserklärung eingereicht haben). Sobald der Bank dieses dann vorliegt, wird Ihre Risikoklasse auch schnellstmöglich (1-2 Bankarbeitstage) abgeändert.
Sollte ein Optionsschein ausgeknockt werden, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können das Papier am Tag des Knock Outs im Emittentendirektgeschäft zum Verkauf anbieten. Dieses Geschäft wäre kostenpflichtig gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Ausführung ist hierbei zu 100 % vom Emittenten abhängig und nicht garantiert.
Wenn Sie nichts veranlassen, wird Ihr Wertpapier automatisch ausgebucht, sobald uns der Emittent den Restwert übermittelt hat. Wann dies der Fall sein wird, können wir Ihnen leider im Voraus nie genau mitteilen, da wir hier keinerlei Vorabinformationen erhalten. In der Regel dauert dies aber je nach Emittent zwischen 1 und 2 Wochen.
Das Papier wird dann aus Ihrem Depot ausgebucht und der eventuell vorhandene Restwert wird automatisch Ihrem Konto gutgeschrieben.
Bei brokerport gibt es nachfolgende Limitarten:
1. billigst/bestens (ohne Limit) Solche „unlimitierten" Orders werden auch Market-Orders genannt und je nach Marktlage unverzüglich ausgeführt - Kauforders billigst, Verkaufsorder bestens.
2. Limit „Limitierte" Orders besitzen eine Preisgrenze (Limitbetrag): Kauforders dürfen maximal zum Limitbetrag, Verkaufsorders müssen mindestens zum Limitbetrag ausgeführt werden. Der tatsächliche Ausführungskurs hängt von der Marktlage ab und kann sich vom Limitbetrag unterscheiden! Aus diesem Grund, und damit zur Sicherheit des Anlegers, werden z. B. Kauforders für Pennystocks mit Kursen kleiner als 1,00 nur limitiert entgegen genommen.
3. Stopp-Loss/Stopp-Buy Kauforders mit Limitzusatz „Stopp-Buy" erfordern die Erfassung eines Stopplimits, zudem Ihre Order aktiv werden soll. Das Stopplimit muss bei der Eingabe Ihrer Order über dem aktuellen Kurswert des Wertpapiers liegen.
Erreicht der Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers das Stopplimit oder steigt darüber, so wird der Kaufauftrag aktiviert. Die Order wird zu einer unlimitierten Kauforder (vgl. „Ohne Limit").
Stopp-Buy-Orders für Pennystocks mit Kursen kleiner als 1,00 € werden zur Sicherheit des Anlegers nicht entgegen genommen.
Verkauforders mit Limitzusatz „Stopp-Loss" erfordern die Erfassung eines Stopplimits, zu dem Ihre Order aktiv werden soll. Das Stopplimit muss bei der Eingabe Ihrer Order unter dem aktuellen Kurswert des Wertpapiers liegen.
Erreicht der Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers das Stopplimit oder fällt darunter, so wird der Verkaufsauftrag aktiviert. Die Order wird zu einer unlimitierten Verkaufsorder (vgl. „Ohne Limit").
4. Stopp-Limit Orders mit Limitzusatz „Stopp-Limit" erfordern die Eingabe eines Stopplimits und eines zusätzlichen Limitbetrages. Diese Limitart ist nur möglich im außerbörslichen Limithandel und beim Handel über die meisten Börsenplätze. Stopp-Limit-Orders funktionieren im Prinzip wie Stopp-Buy/Stopp-Loss. Die Kauf- bzw. Verkaufsorders werden bei Erreichen oder Über- bzw. Unterschreiten des Stopplimits aktiviert. Einziger Unterschied: Die Orders werden nicht zu Market-Orders, sondern zu limitierten Kauf- bzw. Verkaufsaufträgen (vgl. „Limit").
5. MidPoint Dies ist ein zusätzlicher Ordertyp am Handelsplatz Xetra. Durch diese Funktionalität der Deutschen Börse können alle Xetra-Teilnehmer in einem geschlossenen Orderbuch Orders einstellen und sich dabei völliger Anonymität sicher sein. Der Ausführungspreis ist immer exakt der Mittelwert zwischen bestem Geld- und bestem Briefkurs im offenen Orderbuch auf Xetra.
Die Mindestordergrößen betragen 25.000,00 € für DAX-Orders und 10.000,00 € für alle anderen Orders. Kleinere Orders können von der Börse abgelehnt werden. Dies führt dazu, dass auch teilausgeführte Orders nicht mehr ausgeführt werden und auch nicht mehr geändert werden können, wenn das offene Volumen zu klein ist. In diesen Fällen kann die betreffende Order nur gestrichen werden. Orders in Xetra MidPoint können mit oder ohne Limit versehen werden. Orderzusätze zur Steuerung der Ausführung sind möglich, wie beispielsweise „Fill or Kill" und „Immediate-or-Cancel". Orderausführungen werden ausschließlich mit anderen Xetra MidPoint-Orders vorgenommen.
Bei brokerport stehen Ihnen derzeit nachfolgende Ordertypen zur Verfügung:
1. Standard Order Hier können Sie Ihre normale Order erfassen. Es stehen Ihnen hier die üblichen Limitarten billigst/bestens, Limit, Stopp Buy/Stopp Loss und börsenabhängig auch Stopplimit zur Verfügung. Näheres dazu finden Sie hier.
2. Trailing Stopp Eine Trailing Stopp Order basiert auf einer herkömmlichen Stopp Order. Im Unterschied zu dieser kann jedoch das Stopplimit in Abhängigkeit von der Kursentwicklung nach Orderaufgabe automatisch um einen bei Orderaufgabe zu definierenden Abstand (entweder absolut in € oder prozentual) zum aktuellen Kurs dieses Handelsplatzes angepasst werden.
3. OCO (One Cancels Other) Eine One Cancels Other-Order besteht im Prinzip aus zwei Orders gleichzeitig, von denen bei Ausführung der einen die jeweils andere gelöscht wird. Bei Orderaufgabe wählen Sie im Falle eines Verkaufs neben einem Stopp Loss zur Absicherung Ihrer Position nach unten gleichzeitig ein oberes Verkaufslimit, um erzielte Gewinne zu realisieren. Sie sind demnach sowohl für fallende, als auch für steigende Kursentwicklungen positioniert, ohne ständig den Markt beobachten zu müssen.
4. Midpoint Dies ist ein zusätzlicher Ordertyp am Handelsplatz Xetra. Durch diese Funktionalität der Deutschen Börse können alle Xetra-Teilnehmer in einem geschlossenen Orderbuch Orders einstellen und sich dabei völliger Anonymität sicher sein. Der Ausführungspreis ist immer exakt der Mittelwert zwischen bestem Geld- und bestem Briefkurs im offenen Orderbuch auf Xetra.
Mit Xetra® MidPoint können Handelsteilnehmer Aktien aus den Indizes DAX®, MDAX®, SDAX® und TecDAX® handeln, ohne das Volumen und das Limit ihrer Order preiszugeben. Kleinere Orders können von der Börse abgelehnt werden. Dies führt dazu, dass auch teilausgeführte Orders nicht mehr ausgeführt werden und auch nicht mehr geändert werden können, wenn das offene Volumen zu klein ist. In diesen Fällen kann die betreffende Order nur gestrichen werden.
Orders in Xetra MidPoint können mit oder ohne Limit versehen werden. Orderzusätze zur Steuerung der Ausführung sind möglich, wie beispielsweise „Fill or Kill" und „Immediate-or-Cancel". Orderausführungen werden ausschließlich mit anderen Xetra MidPoint-Orders vorgenommen.
Fill or Kill (FoK) Aufträge, die mit diesem Orderzusatz versehen sind, müssen sofort entweder vollständig ausgeführt werden oder gar nicht. Dies bedeutet, wenn eine vollständige und sofortige Ausführung nicht möglich ist, dann wird die Order komplett gelöscht. Dieser Orderzusatz kann im elektronischen Handelssystem XETRA und im außerbörslichen Limithandel verwendet werden.
Immediate or Cancel (IoC) Aufträge, die mit diesem Orderzusatz versehen sind, müssen sofort entweder vollständig oder teilweise ausgeführt werden. Der nicht sofort ausführbare Teil einer Order oder ggf. die komplette Order werden durch Xetra automatisch gestrichen. Dieser Orderzusatz kann im elektronischen Handelssystem XETRA und im außerbörslichen Limithandel verwendet werden.
All or None (AoN) Im außerbörslichen Limithandel erteilen Sie mit diesem Orderzusatz einen Auftrag, der zur Gänze ausgeführt wird. Kann keine volle Ausführung erreicht werden, bleibt der Auftrag bis Gültigkeitsende bestehen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Orderzusatz nur beim außerbörslichen Limithandel mit Aktien verwendbar ist!
Wertpapierinformationen können Sie bei uns über das Suchfeld links oben im geschützten Kundenbereich abrufen. Geben Sie hier bitte die WKN oder den Namen des Wertpapiers ein und schon öffnen sich in einem neuen Fenster Informationen und ein Chart zu diesem Wertpapier.
Sollten wir einmal eine Reklamation für Sie nicht zufriedenstellend lösen können, so können Sie sich selbstverständlich an die Ombudsstelle wenden.
Die Adresse ist folgende:
Private Banken und Pfandbriefbanken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030/16 63-0
Fax: 030/16 63-3169
Um ein Wertpapier wertlos aus Ihrem Depot ausbuchen zu lassen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen. Dieser Auftrag sollte folgenden Wortlaut enthalten:
„Hiermit weise ich die Bank auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin, die WKN XYZ als wertlos aus meinem Depot auszubuchen. Mir ist bewusst, dass dieses Wertpapier jetzt oder in Zukunft noch einen Wert besitzen kann. Die Bank hat eine Werthaltigkeit der Papiere nicht überprüft und kann weder jetzt, noch für die Zukunft eine Bewertung der Papiere vornehmen. In Kenntnis dessen verzichte ich auf alle derzeitigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus diesem Wertpapier. Bitte buchen Sie das Wertpapier wertlos aus.“
Bitte senden Sie diesen Auftrag an die folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Ob und in welchem Umfang Ihr Finanzamt diesen Verlust anerkennt, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Um von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen zu können, lassen Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag zukommen. Dieser Auftrag muss alle relevanten Daten enthalten (Depotnummer, Kundennummer, Kundenname, Wertpapierkennnummer, Stückzahl, Termin zu dem die Option ausgeübt werden soll) und brokerport/der FinTech Group Bank AG mindestens 2 Tage vor Ausübungstermin vorliegen. Die Adresse lautet:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Wenn uns eine gültige Faxhaftungserklärung vorliegt, können Sie Ihren Auftrag auch per Fax an die +49 (0) 2156 4920 319 einreichen.
Bitte beachten Sie, dass der Emittent von Optionsscheinen bei Ausübung der Option das Wahlrecht zwischen Lieferung von Stücken und Lieferung von Geld hat. Der Emittent wird sich erfahrungsgemäß für die für ihn günstigere Variante (in der Regel Lieferung von Geld) entscheiden.
Bitte informieren Sie sich vor Ausübung Ihrer Option über die jeweiligen Vor- und Nachteile. Etwaige Informationen erhalten Sie ggf. bei dem jeweiligen Emittenten oder Verkaufsprospekt.
Für die Ausübung fallen keine Gebühren an.
Um für ein Wertpapier einen Realtime Kurs abrufen zu können, loggen Sie sich bitte im persönlichen Bereich ein und geben im Suchfeld (WKN, ISIN ...) die gewünschte WKN bzw. ISIN ein. Nach Auswahl des richtigen Wertpapiers können Sie hinter dem gewünschten Börsenplatz auf den „RT“ Button klicken und Ihnen wird der Realtime Kurs für diesen Börsenplatz angezeigt.
Beim börslichen Handel kaufen und verkaufen Sie über eine der Parkettbörsen oder über Xetra. Dabei werden zusätzlich zur Ordergebühr die sogenannten Börsen- oder Xetragebühren fällig.
Beim außerbörslichen Direkthandel erhalten Sie vom jeweiligen Handelspartner ein Preisangebot und Sie entscheiden, ob Sie zu diesem Preis handeln möchten oder nicht. Da Ihre Order auf diesem Wege nicht an der Börse platziert wird, entfallen auch die Börsen- oder Xetragebühren.
Orders über Wertpapiere, deren Kurs unter 1,00 € liegt, werden nur dann angenommen, wenn hier aus Sicherheitsgründen ein Limit erfasst wird. Dies betrifft nur den Kauf. Grundsätzlich werden bei Kaufaufträgen von Optionsscheinen und Zertifikaten immer Limits (auch bei Kursen über 1,00 €) verlangt. Die Limitart Stopp Buy ist aber nur dann möglich, wenn der Limitwert über 1,00 € liegt.
Selbstverständlich nicht betroffen sind der gesamte außerbörsliche Handel sowie Zeichnungen von Zertifikaten.
Ihre Order wurde wahrscheinlich abgelehnt, weil Sie einen Limitwert eingegeben haben, den die Börse nicht verarbeiten kann. Bei Limiteingaben bis zu 1,00 € sind drei Nachkommastellen zulässig. Über 1,00 € können nur zwei Nachkommastellen eingegeben werden. Diese Regelung betrifft nicht den Börsenplatz Xetra.
Bitte erfassen Sie Ihre Order erneut unter den oben genannten Vorgaben. Nun sollte einer Orderausführung technisch nichts mehr im Wege stehen.
Der Notierungssprung auf Xetra für
• Aktien und
• Aktien vertretende Zertifikate für die unten angegebenen Limite ist wie folgt festgelegt:
von bis Ticksize
0,00 € 9,999 € 0,001 €
10,00 € 49,995 € 0,005 €
50,00 € 99,99 € 0,01 €
100,00 € 0,05 €
Je nachdem um welchen Direkthandelspartner es sich handelt, haben sie die Möglichkeit ein Limit zu platzieren. Bei der Erteilung einer außerbörslichen Order können Sie wählen, ob Sie eine direkte Preisanfrage starten wollen (Preisanfrage) oder aber für Ihre außerbörsliche Order ein Limit setzen wollen (Limitorder). Bei Aktienorders können Sie zusätzlich - wie auch bei einer börslichen Xetra-Order - die Limitart (Limit, Stopp-Market, Stopp-Limit) und einen Orderzusatz wählen.
Nein - sofern ein Titel außerbörslich handelbar ist, haben Sie vor jeder Order die Auswahlmöglichkeit zwischen „Börslicher Handel" und „Außerbörslicher Direkthandel". Sie entscheiden also selbst, ob Sie börslich oder im Direkthandel handeln wollen.
Die Handelspartner stellen in der Regel für alle angebotenen Titel Preise. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Bei starken Kursschwankungen kann es auch vorkommen, dass der Handelspartner nicht in der Lage ist, angemessene Kurse zu stellen. In diesen Ausnahmesituationen steht Ihnen der Weg über die Börse zur Verfügung um Ihre Order abzusetzen.
Grundsätzlich ist es im Direkthandel so, dass Ihnen der Emittent ein Preisangebot stellt. Dieses Preisangebot können Sie bestätigen, d. h. den Preis Ihrerseits annehmen. Daraufhin muss aber der Handelspartner diesen Preis noch rückbestätigen, damit das Geschäft auch tatsächlich zu Stande kommt. Nun ist es leider so, dass es natürlich gerade in volatilen Märkten oder wenn die Stückzahl sehr groß ist, immer wieder passieren kann, dass der Preis innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters vom Handelspartner nicht gehalten werden kann und dieser dann das Geschäft ablehnt oder eben leider auch überhaupt keine Kurse stellt.
Wir haben hierauf leider keinen Einfluss, da wir nur als „Vermittler“ zwischen Ihnen und dem Emittenten auftreten. Wenn der Handelspartner den Preis also nicht rückbestätigt oder keinen Preis stellt, ist dies kein böser Willen oder Willkür von brokerport.
Wenn Sie die maximal zulässige Anzahl an Preisanfragen im Direkthandel überschritten haben, ohne hierbei Umsätze getätigt zu haben, werden Sie für diesen Tag nicht mehr zum Direkthandel zugelassen. In diesem Fall weichen Sie bitte auf den börslichen Handel aus.
Für Preisanfragen im Direkthandel nutzen Sie bitte die Abfragen über die Kursfenster (Realtimekursabfragen) oder im Rahmen der außerbörslichen Orderaufgabe.
Die Preisanfragefunktion ersetzt nicht die Realtime Kurs Anfrage und darf nicht für solche Zwecke missbraucht werden. Bitte nutzen Sie die Preisanfrage nur dann, wenn Sie auch wirkliches Interesse an einem Geschäftsabschluss im außerbörslichen Direkthandel haben.
Wenn ein Handelspartner auf Grund eines technischen Fehlers oder durch einen Bedienungsfehler irrtümlich ein falsches Preisangebot macht, das erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preises abweicht (Mistrade), dann steht dem Handelspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht/Aufhebungsrecht zu.
In diesem Fall ist auch brokerport berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen brokerport oder den entsprechenden Handelspartner auf Grund einer solchen Rückabwicklung bestehen nicht. Die Mistraderegelungen und die Kontaktdaten der Handelspartner haben wir Ihnen auf der Webseite im Bereich Außerbörslicher Handel zur Verfügung gestellt.
Im außerbörslichen Direkthandel können Sie bis zu 100.000 Zertifikate und Optionsscheine mit unseren Handelspartnern handeln. Zudem können bis zu 1.000 Aktien außerbörslich gehandelt werden. Die Ordergebühr kann dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die sogenannte Ticksize ist bei den einzelnen Börsenplätzen unterschiedlich.
An der Euronext Paris können Sie Limits in folgenden Schritten erfassen:
von bis Ticksize
0,00 € 49,99 € 0,01 €
An der TSX Venture Exchange gilt folgende Ticksize:
von bis Ticksize
0,00 CAD 0,4995 CAD 0,005 CAD
Für die Nasdaq OTC BB können folgende Limitwerte verwendet werden:
von bis Ticksize
0,00 USD 0,9999 USD 0,0001 USD
Wenn Sie ein Wertpapier zu uns übertragen, dass Sie über Ihren alten Broker im Ausland erworben haben, wird uns dieses immer auf die inländische Lagerstelle geliefert. Das heißt für Sie, dass Sie dieses Wertpapier dann nur in Deutschland über uns veräußern können. Um es wieder im Ausland handeln zu können, müssten Sie einen Lagerstellenwechsel beauftragen. Das entsprechende Formular finden Sie im Formularcenter ihres Online Bankings. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist gem. dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. In der Zeit des Lagerstellenwechsels ist das Papier für Sie nicht handelbar.
Folgende Limitarten sind an den Auslandsbörsen einstellbar: Kein Zusatz Nasdaq OTC BB Stopp Buy/ Stopp Loss Toronto, TSX Venture Exchange, NYSE, NASDAQ Stopp Buy/ Stopp Loss und Stopp Limit Euronext (Amsterdam, Paris, Lissabon, Brüssel) Xetra Wien
Unabhängig von den bei US-Titeln angezeigten Börsenplätzen sind Käufe ausschließlich an den folgenden Börsenplätzen möglich:
Folgende Gültigkeitsbeschränkungen gelten an den ausländischen Börsenplätzen (egal ob Limitorder oder „bestens/billigst“ Order):
Bei Umrechnungen in oder von Fremdwährungen wird der so genannte fx Kurs zu Grunde gelegt. Dieser fx Kurs ist der Umrechnungskurs zwischen Banken und wird fortlaufend festgelegt. Dieser Umrechnungskurs wird uns von der ausführenden Börse geliefert und 1:1 an den Kunden weitergegeben.
Bruchstücke (Anteile < 1,0) können Sie nur über die Kapitalanlagegesellschaft gehandelt werden. Bitte wählen Sie dazu als Handelsplatz „KAG" aus. Über die Börse sind nur ganze Stückzahlen handelbar.
Selbstverständlich können Sie über brokerport Sparpläne erfassen. Die Mindestsparrate liegt in der Regel bei 50,00 €.
Die Belastung der Sparrate erfolgt über Ihr Konto.
Bitte stellen sie die ausreichende Deckung ihres Kontos sicher. Sollte einmal eine Rate mangels Deckung nicht belastet werden können, so setzt der Sparplan einfach einen Monat aus und wird dann im Folgemonat wieder aufgenommen.
Sollte dies allerdings öfter/ regelmäßig vorkommen, so wird Ihr Sparplan bankseitig gelöscht. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt zu unserem Kunden-Support auf.
Ja, Sie können einen Antrag auf die automatische Wiederanlage jederzeit bei uns einreichen. Der Vorteil für Sie ist hier die Ersparnis von 50% des Ausgabeaufschlages, der sonst i.d.R. für den Kauf von Fonds erhoben wird.
Sie können den Auftrag zur automatischen Wiederanlage der Ertragsausschüttung natürlich jederzeit auch widerrufen. Bitte beachten Sie, dass eine Wiederanlage von Fondsausschüttungen für das komplette Depot eingerichtet werden kann. Sie können keine Wiederanlage für einzelne Fonds vereinbaren.
Beide Aufträge schicken Sie bitte als formloses Schreiben an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Bank AG
Magazinstr. 2
08056 Zwickau
Leider haben wir nicht mit allen Kapitalanlagegesellschaften eine Vertriebsvereinbarung. Aus diesem Grund kann es sein, dass einige Fonds nicht über die KAG handelbar sind. Sollte der Fonds börsennotiert sein, kann er selbstverständlich über die einzelnen Börsenplätze gehandelt werden.
Wenn der Fonds generell online nicht handelbar ist, können Sie uns einen schriftlichen Verkaufsauftrag im Original unterschrieben per Post zukommen lassen.
Bitte senden Sie diesen Auftrag an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstr. 2
08056 Zwickau
Wir werden daraufhin versuchen den Fonds über den Emittentendirekthandel zu verkaufen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dafür eine Gebühr gem. aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis erhoben wird und wir eine Ausführung nicht garantieren können.
Alternativ können Sie diesen Fonds auch mittels Depotübertrag an einen anderen Anbieter übertragen, über den ein Verkauf möglich ist.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Investmentfonds über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) oder über einen Börsenplatz zu handeln. Beim Kauf über die KAG erhalten Sie von uns in der Regel einen Rabatt in Höhe von 50 % auf den regulären Ausgabeaufschlag. Der Verkauf eines Fonds über die KAG ist kostenlos.
Sollten Sie einen Geldmarktfonds erwerben wollen, so fällt kein Ausgabeaufschlag an.
Die Gebühren können unserem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Im börslichen Handel und im KAG-Handel können Sie aktuell über 5.000 Fonds handeln, die in Deutschland zugelassen sind und eine gültige Wertpapierkennnummer besitzen. Im außerbörslichen Direkthandel können Sie über 1.500 Fonds und 600 ETFs handeln.
Tipps für Ihren Depotübertrag
Damit die FinTech Group Bank AG oder ein anderes Kreditinstitut in Ihrem Sinne Ihren Depotübertrag schnellstmöglich durchführen kann, haben wir nachstehend einige Tipps für Sie:
Innerhalb ihres Online Bankings können Sie die Depotübertragungsformulare unter dem Menüpunkt “Verwaltung“ - “Formularcenter“ aufrufen.
Zudem finden Sie auf der Webseite in der Fußzeile unter dem Punkt “brokerport“ das öffentliche Formularcenter. Hier können Sie das Formular „Depotübertrag“ als PDF-Datei öffnen und ausdrucken.
Ein Depotübertrag aus dem Inland dauert in der Regel ca. ein bis zwei Wochen. Überträge aus dem Ausland können bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist abhängig von der Bearbeitungszeit der abgebenden Bank, von der Lagerstelle der Wertpapieren und der Vollständigkeit Ihrer Angaben.
In der Regel stehen die Bestände innerhalb von 1 bis 2 Wochen in der anderen Depotverbindung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden und Feiertagen keine Überträge stattfinden. Insbesondere zum Jahresende können inländische Depotüberträge nur bis zum 29. Dezember und ausländische Depotüberträge bis zum 23. Dezember abgewickelt werden.
In der Zeit in der Ihre Wertpapiere bei Ihrer bisherigen Bank schon ausgebucht, bei uns aber noch nicht eingebucht sind, ist ein Handel leider nicht möglich.
Da wir grundsätzlich auf die Lieferung der Anschaffungsdaten warten, kann es nach dem Erhalt Ihrer Wertpapiere noch 4 Tage dauern bis wir Ihnen die Wertpapiere auf Ihr Depot einbuchen.
Es gibt drei verschiedene Übertragungsarten bei Depotüberträgen:
a) Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel: überträgt der Anleger im Inland seine Wertpapiere auf ein eigenes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat dies keine steuerlichen Auswirkungen.
b) Unentgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel: Anleger, die ihr Portfolio oder Teile daraus als Schenkung an Dritte übertragen, zahlen keine Abgeltungsteuer. Allerdings müssen sie ihre Bank darüber informieren, dass es sich um eine unentgeltliche Schenkung handelt. Die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer ab. Sie ist jedoch verpflichtet, die Übertragung dem Finanzamt anzuzeigen.
c) Steuerrelevanter Depotübertrag mit Gläubigerwechsel: Wer sein Depot oder Werte aus seinem Depot gegen Zahlung an Dritte überträgt, muss seiner Bank einen "entgeltlichen" Depotübertrag melden. Der Depotübertrag wird dann wie eine Veräußerung behandelt. Dementsprechend ist die Bank verpflichtet, Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Börsenpreis zum Zeitpunkt des Übertrags abzüglich der Anschaffungskosten. Können die echten Anschaffungskosten nicht ermittelt werden, werden als Kapitalertrag 30 Prozent des Erlöses angenommen (Ersatzbemessungsgrundlage).
Ja, ein Übertrag ist grundsätzlich möglich. Die FinTech Group Bank AG empfängt im Ausland gelagerte Stücke allerdings nur auf der inländischen Lagerstelle Clearstream Luxemburg und Clearstream National.
Sollten Sie das Papier dann auch weiterhin im Ausland handeln wollen, so ist ein Lagerstellenwechsel zu beauftragen. Das entsprechende Formular übermitteln wir Ihnen sehr gerne per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist. Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Auf die Dauer des Wechsels haben wir leider keinen Einfluss.
Die FinTech Group Bank AG empfängt für brokerport im Ausland gelagerte Wertpapiere auf der Lagerstelle Clearstream SA in Luxemburg oder auf der Lagerstelle Clearstream Banking AG in Frankfurt. Ein Verkauf an der Heimatbörse ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Wir können die Fachabteilung beauftragen das Papier sofern möglich auf die jeweilige Lagerstelle umzulagern, so dass Sie das Papier an der entsprechenden Börse handeln können.
Bitte beachten Sie, dass das Papier in der Zeit des Lagerstellenwechsels für Sie nicht handelbar ist. Die entsprechenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Ja, es stellt kein Problem dar, wenn Sie gesperrte Aktien übertragen lassen möchten, da die Aktien mit einem Sperrvermerk, Ablaufdatum und Sperrbegründung übertragen werden und dies von uns so übernommen wird.
Um einen Konto-/ Depotübertrag an ein anderes Kreditinstitut zu veranlassen, bitten wir Sie, Ihr neues Institut mit einem Depoteinzug zu beauftragen. Ihre Bank wird sich dann mit uns in Verbindung setzen.
Optional können Sie einen Konto-/ Depotübertrag an ein anderes Kreditinstitut zu veranlassen, indem Sie sich das Formular „Depotübertrag an fremdes Kreditinstitut“ im Formularcenter ihres Online Bankings herunterladen, ausfüllen und im Original unterschrieben an folgende Adressen senden:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstr. 2
08056 Zwickau
Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Angaben auf dem Formular korrekt sein müssen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Wertpapiere aufgrund fehlerhafter Daten nicht an das neue Institut übertragen können.
Seitens der FinTech Group Bank AG entstehen Ihnen für inländische Depotüberträge bei brokerport keine Kosten, außer der unten stehenden Ausnahme. Die anfallenden Kosten bei Ihrer bisherigen Bank erfragen Sie bitte dort. In der Regel wird ein Konto-/Depotübertrag von deutschen Kreditinstituten jedoch kostenlos vorgenommen.
Ausnahme:
Möchten Sie ein britisches Wertpapier von uns zu einer anderen Bank oder umgekehrt übertragen und die Übertragung erfolgt aus dem britischen Markt heraus, dann fällt eine sogenannte stamp duty an. Die (stamp duty) als Transaktionssteuer beträgt bis zu 1,5 % des übertragenden Gegenwertes. Die stamp duty wird Ihnen auf Ihrem Konto nachbelastet. Die Gebührenbelastung erfolgt nach dem Wertpapierübertrag zeitversetzt.
Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor für spezielle Aufträge die angefallenen Fremdspesen an Sie weiterzureichen.
Inländische Aktien müssen bis einschließlich des Trenntages (oft der Tag der Hauptversammlung) gehalten werden, um dividendenberechtigt zu sein.
Beauftragen Sie einen inländischen Depotübertrag, werden Ihre Anschaffungsdaten (Neufall oder Altfall) unabhängig von dem Wertpapier über die elektronische Taxbox an die annehmende Bank geliefert. Die Anschaffungsdaten werden bei der Gutschrift auf Ihrem Depot dem Wertpapier zugeführt. Die Lieferung der Wertpapiere und der Anschaffungsdaten erfolgt unabhängig voneinander, daher kann es hierbei zu einer zeitversetzen Verbuchung kommen.
Beauftragen Sie einen ausländischen Depotübertrag werden Ihre Anschaffungsdaten nicht zwingend mitübertragen, da ausländische Institute nicht dem deutschen Taxbox-System angeschlossen sind. Hierzu müssen Sie das abgebende Institut damit beauftragen uns die Anschaffungsdaten per Post schriftlich (auch per Fax) zu bestätigen. Wir werden dann, die Anschaffungsdaten im Nachgang (sofern möglich) einpflegen.
Innerhalb inländischer Kreditinstituten werden die Anschaffungsdaten (Einstandskurs und Anschaffungsdatum) unabhängig von den Wertpapieren übertragen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die abgebenden Banken die Anschaffungsdaten teilweise verzögert einliefern oder es zu Problemen im Datentransfer kommt und die Anschaffungsdaten zu Ihren Wertpapieren dann gar nicht oder verspätet geliefert werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kunden-Support.
Außerhalb von Deutschland werden generell die Anschaffungsdaten manuell per Brief oder Fax von der abgebenden Bank übermittelt. Dieser Datentransfer obliegt jedoch der Bank selbst, sie sind nicht zur Übermittlung der Anschaffungsdaten verpflichtet. Am besten besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Bank, sodass die Daten ebenfalls mit dem Wertpapierübertrag geliefert werden.
Bei der FinTech Group Bank AG erfolgt die Einbuchung komplett automatisiert, d.h. die FinTech Group Bank AG wartet maximal 3 Tage auf die nachträgliche Lieferung der Anschaffungsdaten. Sollten bis dahin keine Daten angekommen sein werden die Stücke ohne diese in Ihrem brokerport Depot eingebucht.
Nach der Einbuchung der Wertpapiere erhalten Sie in Ihrem Online-Archiv eine Gutschrifts-/Belastungsanzeige als PDF-Dokument. Dort sehen Sie die verwendeten Daten -Einstandskurs und Anschaffungsdatum.
Voraussetzung für eine nachträgliche Korrektur ist, dass Sie keine Umsätze in dem betroffenen Wertpapier vornehmen. Ist dies der Fall, kann innerhalb von 6 Wochen nach der Einbuchung eine kostenfreie Korrektur erfolgen. Sofern die abgebende Bank uns die Anschaffungsdaten korrekt übermittelt hat oder diese nachliefert.
Haben Sie bereits eine übertragene Wertpapierposition veräußert oder noch weitere Wertpapierpositionen aufgebaut, dann ist es im Einzelfall abzuklären, ob eine nachträgliche Korrektur der Anschaffungsdaten erfolgen kann. Hier können im Einzelfall zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Inländischer Depotübertrag
Die Anschaffungsdaten werden von der annehmenden Bank ausschließlich mit einer Taxbox-ID oder mit einer Bankbestätigung von der abgebenden Bank akzeptiert.
Demnach können Sie einfach bei der abgebenden Bank die Nachlieferung der Anschaffungsdaten beantragen.
Ausländischer Depotübertrag
Die Anschaffungsdaten werden von der abgebenden Bank nicht über das inländische Taxboxverfahren übermittelt. Die Übermittlung erfolgt immer manuell an die annehmende Bank oder an den Depotinhaber. Werden die Anschaffungsdaten von der abgebenden Bank an die FinTech Group Bank AG übermittelt akzeptieren wir diese, sofern folgendes erfüllt ist.
Bei einem Verkauf ist hinsichtlich der first-in first out Methode das Einbuchungsdatum in Ihrem Depot entscheidend.
Hierzu ein Beispiel:
Bestand: 100 Stück der XY AG - Kaufdatum 10.2.2010
Übertrag: 100 Stück der XY AG im Mai 2012 mit Kaufdatum 3.9.2007
Verkauf 100 Stück im Juni 2012 - Es werden die Stücke vom 10.2.2010 verkauft, da diese zuerst im Depot waren.
Verkauf 100 Stück im Juli 2012 - Es werden die Stücke vom 3.9.2007 verkauft. Da es sich hier um einen steuerlichen Altfall handelt unterliegen diese Stücke nicht der Abgeltungsteuer.
Vor der Einführung der Abgeltungsteuer (vor 2009) war der Einstandskurs nur für die eigene Performance relevant. Demnach wird heutzutage von den Banken der Einstandskurs meistens nicht mitgeliefert. Die Fintech Group Bank AG übernimmt die Daten der Taxbox 1:1 und bucht diese in Ihrem Depot ein.
Die FinTech Group Bank AG hat die Möglichkeit anhand einer Bankbestätigung oder einem Kaufbeleg die Einstandskurse für die Altbestände in Ihrem brokerport Depot zu hinterlegen, jedoch nur wenn nachdem Wertpapiereingang keine Umsätze generiert worden sind.
Nach Einreichung Ihrer Belege kann eine Aufwandschätzung seitens brokerport/FinTech Group Bank AG erfolgen.
Verluste können nur mit Wertpapieren mittels Depotübertrag übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Depotübertrag um Gläubigeridentität handelt und alle im Depot befindlichen Wertpapiere übertragen werden. Zudem dürfen keine weiteren Depots bestehen. Im Rahmen eines Teilübertrages ist dies leider nicht möglich.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch der Übertrag von anrechenbarer ausländischer Quellensteuer möglich. Verluste können nur dann auf eine andere Bank übertragen werden, wenn im Rahmen des Depotübertrags alle noch vorhandenen Stücke des alten Depots übertragen werden. Ein reiner Geldübertrag oder Teilübertrag ist für die Übertragung von Verlusten nicht ausreichend. Es muss zwingend ein kompletter Übertrag stattfinden. Der Verlustübertrag erfolgt nur, wenn Sie die abgebende Bank dazu im Rahmen des Depotübertrags beauftragen. Auf dem Formular können Sie einfach die entsprechenden Kreuze setzen.
In allen anderen Fällen können Sie bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese wird Ihnen dann am Anfang des Folgejahres zur Verfügung gestellt. Sofern Sie mit dem Übertrag die Kundenverbindung schließen, werden die Verluste automatisch am Ende des jeweiligen Jahres ausgebucht. Die Verlustbescheinigung erhalten Sie in dem Fall ohne diese explizit zu beantragen am Anfang des Folgejahres per Post. Die Verlustbescheinigung können Sie dann im Rahmen Ihrer Steuerveranlagung nutzen.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch der Übertrag von anrechenbarer ausländischer Quellensteuer möglich.
Weitere Besonderheiten:
Grund hierfür kann sein, dass ein übertragenes Wertpapier auf der Lagerstelle Clearstream Luxemburg verwahrt wird. Wir können die Fachabteilung beauftragen das Papier auf die nationale Lagerstelle umzulagern, so dass Sie das Papier in Deutschland handeln können. Dieser Service ist aktuell kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass das Papier in der Zeit des Lagerstellenwechsels für Sie nicht handelbar ist.
Die Dauer hängt sehr stark von dem jeweiligen Wertpapier ab. Demnach haben wir leider keinen Einfluss auf die Dauer des Lagerstellenwechsels. Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Umlagerung 2 – 4 Tage.
Um brokerport/Fintech Group Bank AG mit einer Umlagerung bzw. Lagerstellenwechsel für den Auslandshandel zu beauftragen, bitten wir Sie den Auftrag Lagerstellenumlegung für Auslandshandel auszufüllen und uns dies entweder per Post im Original oder bei vorliegen einer Faxhaftungserklärung auch per Fax weiterzuleiten.
Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist. Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Auf die nachstehende Handelbarkeit und die Dauer des Lagerstellenwechsels haben wir leider keinen Einfluss. Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer der Umlagerung 2 – 4 Tage nach Posteingang.
Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie z.B. Kursgewinne oder Zinserträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 € (Verheiratete 1.602 €) pauschal mit 25 Prozent besteuert – zuzüglich Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer.
Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt bei uns täglich ganz automatisch.
Die Abgeltungsteuer wird direkt von uns an das Finanzamt abgeführt. In der Regel müssen die Kapitalerträge in der persönlichen Einkommensteuererklärung dann nicht mehr veranlagt werden.
Übergangsregelungen für Zertifikate
Für Zertifikate gibt es Sonderregelungen: Veräußerungsgewinne von Zertifikaten, die vor dem 15.03.2007 gekauft wurden, bleiben nach Ablauf der Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei. Eingeschränkten Bestandschutz genießen Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Der Verkauf ist nur dann steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen und das Papier vor dem 01.07.2009 veräußert wird.
Finanzinnovationen sind unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt immer Abgeltungsteuerpflichtig.
Wenn der Konto-/Depotinhaber der abgebenden Bank identisch ist mit dem Konto-/Depotinhaber der aufnehmenden Bank (Gläubigeridentität) ist:
Verlusttöpfe werden für alle privaten Kunden geführt, die Einzelkonten und -depots haben sowie für Gemeinschaftskonten und -depots von Ehegatten und sonstigen Privatpersonen, einschließlich nicht gewerblich tätigen Personengesellschaften.
Das Führen von Verlusttöpfen für Körperschaften ist nicht zulässig. Gleiches gilt für Verluste bei betrieblichen Anlegern und gewerblich tätigen Personenunternehmen, insbesondere Personenhandelsgesellschaften.
Ja, da die Steuerbuchungen immer kundennummernbezogen durchgeführt werden, werden Gewinne und Verluste, die für dieselbe Kundenstammnummer anfallen, untereinander verrechnet.
Wenn Sie einen Verlust realisiert haben, ist die Reihenfolge so, dass zuerst eine Rückerstattung bereits gezahlter Steuer erfolgt, dann lebt Ihr Freistellungsauftrag wieder auf und danach erst wird der Verlusttopf befüllt.
Sollten Sie einen Gewinn realisieren ist die Reihenfolge der Verrechnung so, dass zuerst eine Verrechnung mit Verlusten durchgeführt wird und erst danach wird Ihr Freistellungsauftrag angesprochen.
Sollte beides nicht vorhanden sein, erfolgt eine direkte Besteuerung im Rahmen der Abgeltungsteuer.
Leider ist diese Vorgehensweise nicht möglich.
Altverluste können nur über Ihre Steuererklärung mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Dafür stellen wir Ihnen automatisch eine Jahressteuerbescheinigung aus, sofern steuerrelevante Buchungen vorliegen. Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie, sofern steuerrelevante Erträge generiert wurden, jeweils zum Ende des Quartals des nachfolgenden Jahres in Ihr Online-Archiv.
Wenn wir keine andere Weisung von Ihnen erhalten, werden die Verlusttöpfe automatisch ins Folgejahr übertragen und fortgeführt. Ihr Verlusttopf steht somit im Folgejahr für die Verrechnung weiter zur Verfügung.
Bei Gewinnen aus nach dem 31.12.2008 gekauften Wertpapieren wird Ihnen sofort die Abgeltungsteuer belastet. Bei einem anschließenden Verlust erhalten Sie sofort eine entsprechende Rückvergütung auf Ihr Konto, d.h. es erfolgt eine laufende untertägige Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Sie können dies anhand Ihrer Wertpapierabrechnungen sowie in Ihren Steuerbuchungen im Online Banking nachvollziehen.
Eine Verrechnung von Steuer und Verlusten aus Altfällen wird nicht vorgenommen.
Nach den gesetzlichen Regelungen liegt es im Ermessen der Bank, zu welchem Zeitpunkt sie auf Kundenbasis die Verlustverrechnung und die damit verbundene Steueroptimierung durchführt. Ohne die gesetzlichen Vorschriften zu verletzen, könnte dies im Extremfall nur einmalig am Ende des Jahres erfolgen.
Die Bank wird für ihre Kunden die Verlustverrechnung untertägig bei jeder Transaktion des Kunden durchführen.
Eine übergreifende Steueroptimierung, bei der Erträge/Verluste des Kunden bei anderen Vertragspartnern der FinTech Group Bank AG oder über mehrere Konten hinweg (welche die FinTech Group Bank AG als Konto- und Depotführendes Institut nutzen), erfolgt nur zum Jahresende, was dann ggf. zu Steuererstattungen führen kann. Dann verbleibende Verluste werden entweder ins Folgejahr vorgetragen oder auf Antrag bescheinigt.
Einen Antrag zur Erstellung einer Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. eines Jahres der Bank zugehen. Sie können diese bis zum 15.12 eines Jahres im Online Banking unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ - „Steuerbescheinigungen“ beantragen.
Werden die verbleibenden Verluste ins Folgejahr vorgetragen, wird die FinTech Group Bank AG diese linear auf die Verlusttöpfe bei den verschiedenen Vertragspartnern verteilen. Soweit Aktienverluste bestehen, können diese Verluste nur auf Vertragspartner verteilt werden, bei denen Aktienbestände vorliegen.
Ab 2009 werden Verluste automatisch ins neue Jahr übertragen und nur auf Ihren Antrag hin bescheinigt.
Folgende Verlustbescheinigungen sind hierbei zu unterscheiden:
Bescheinigung über Aktienverluste
Bescheinigung über sonstige Verluste
Die erstgenannte Bescheinigung enthält nur die Höhe der Verluste, die Sie aus Geschäften (nur Neufälle) mit Aktien erlitten haben.
Die zweite Bescheinigung enthält die Höhe der Verluste, die Sie aus allen Geschäften (nur Neufälle) mit Wertpapieren erzielt haben, die keine Aktien sind. Dazu zählen zum Beispiel Optionsscheine, Zertifikate, Anschaffungskosten, Fonds, Anleihen usw.
Die Verlustbescheinigung ist dann notwendig, wenn Sie bei uns realisierte Verluste mit versteuerten Gewinnen bei anderen Brokern im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen lassen möchten.
Wenn wir eine Verlustbescheinigung ausstellen, werden Ihre Verlusttöpfe bei der FinTech Group Bank AG zu Beginn des folgenden Steuerjahres auf Null gesetzt und eine interne Verrechnung der bescheinigten Verluste mit zukünftig erzielten Gewinnen kann nicht mehr stattfinden.
Einen Antrag zur Erstellung einer Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. eines Jahres der Bank zugehen. Sie können eine Verlustbescheinigung bis zum 15.12 eines Jahres im Online Banking unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ - „Steuerbescheinigungen“ beantragen.
Bereits erstellte Bescheinigungen können nicht wieder zurück genommen werden und die Verluste können demzufolge auch nicht wieder bei uns eingebucht werden.
Auch bei uns gilt die First in First out Regelung.
Stücke von Wertpapieren mit derselben Wertpapierkennnummer, die zuerst angeschafft wurden (First in), werden steuerrechtlich gesehen zuerst wieder aus dem Depot veräußert (First out)
Sie können sich bei einem Verkauf also nicht aussuchen, welche Stücke einer Gattung veräußert werden sollen. Es sind automatisch immer die Ältesten.
Um eine Trennung von alten, abgeltungsteuerfreien und neuen, abgeltungsteuerpflichtigen Stücken erzielen zu können, eröffnen Sie bitte ein neues Konto/Depot und lassen die steuerfrei veräußerbaren Stücke mittels Depotüberträge in das neue Konto/Depot verlagern.
Grundlage aller Berechnungen sind die so genannten WM-Daten.
Der WM-Daten Service (WM), Frankfurt, bietet eine umfassende Finanz-Datenbank mit integrierten Daten/Informationen zu über 300.000 Finanzinstrumenten, die von der Kreditwirtschaft für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften eingesetzt wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat angeordnet, dass die Institute die von WM veröffentlichten Daten beim Kapitalsteuerabzug zu übernehmen haben.
Die Datenbank der WM wird mit denen von den Emittenten der Wertpapiere bereitgestellten Informationen befüllt. Von Emittenten vorgenommene Änderungen und/oder verspätete Veröffentlichungen in den WM-Daten, die steuerliche Auswirkungen für den Kunden haben, werden von der Bank mit Valuta der Kenntnisnahme berücksichtigt.
Die Abgeltungsteuer betrifft alle Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge, Erträge aus Anleihen oder Schuldverschreibungen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften etc.).
Des Weiteren fällt die Steuer bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (wenn der Kauf des entsprechenden Papiers nach dem 01.01.2009 stattfand) an.
Alle Erträge, die Sie seit dem 01.01.2009 (außer der Sonderregelung von Zertifikaten) mit Wertpapiergeschäften erzielen, unterliegen der Abgeltungsteuer.
Eine Besonderheit zu dieser grundsätzlichen Aussage bilden Risiko-Zertifikate.
Hierbei ist folgende Übergangsregelung zu beachten:
Grundsätzlich ist die Bank nur zum Einbehalt von Steuern verpflichtet, solange der Kunde über ein Guthaben auf seinen Konten verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Kunde informiert und ist verpflichtet, innerhalb von fünf Bankarbeitstagen der Bank den fehlenden Betrag zur Verfügung zu stellen.
Wird das Konto nicht entsprechend befüllt, kann die Bank die Steuer nicht abführen und muss die Finanzverwaltung darüber im Einzelfall informieren.
Ja, die Transaktionskosten reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge. Steuerlich anzusetzen sind die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einem Veräußerungs- oder Termingeschäft stehenden Aufwendungen, wie z.B. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Transaktionskosten). In der Verkaufsabrechnung, die Ihnen am Folgetag zur Verfügung gestellt wird, sind die Transaktionskosten eingerechnet.
Wird ein nach dem 01.01.2009 erworbener Optionsschein wertlos ausgebucht, so wird dieser Verlust leider nicht berücksichtigt, da es sich hierbei um eine Ausbuchung zu 0,00 € handelt. Würde das Papier z. B. zu einem Zehntel Cent vom Emittenten zurückgenommen werden, so wäre dies steuerlich relevant und der Verlust würde übernommen werden.
Natürlich können Sie versuchen, diesen Verlust über Ihre Einkommensteuer geltend zu machen. Ihr Steuerberater wird Ihnen diesbezüglich auch gerne behilflich sein, wenn Sie Hilfe benötigen.
Wenn Sie den Optionsschein unmittelbar nach dem Knock Out im Direktgeschäft verkaufen möchten und dies auch noch funktioniert (die Ausführung ist nicht garantiert), bekommen Sie eine Verkaufsabrechnung und somit den Verlust angerechnet.
Um den Verlust angerechnet zu bekommen brauchen Sie entweder eine Verkaufsabrechnung oder eine Ausbuchungsanzeige mit Restwert!
Werden die Wertpapiere bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt, werden die ausländischen Kapitalerträge steuerlich genauso behandelt wie inländische Kapitalerträge und die Steuer wird automatisch von der FinTech Group Bank AG einbehalten. Eine ausländische Quellensteuer ist auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.
Werden die Wertpapiere im Ausland verwahrt, so werden die Erträge ebenso behandelt wie Inländische, allerdings muss der Steuerpflichtige die Erträge selbst in der Veranlagung angeben. Eine ausländische Quellensteuer ist auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.
Sie erhalten neben den Wertpapierabrechnungen grundsätzlich pro Kunde und Vertragspartner den so genannten „Steuerreport“ als Saldenmitteilung. Der aktuelle Steuerreport wird dann neben den Wertpapierabrechnungen in Ihrem Online Archiv zur Verfügung gestellt. Bei diesem Steuerreport handelt es sich um keine Steuerbescheinigung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Der Steuerreport liefert den Kunden, die ihre Konto- und Depotbestände dem Privatvermögen zurechnen, unterjährig pro Vertragspartner jeweils die aktualisierten Daten in folgenden Bereichen:
Bei den Preispaketen handelt es sich um eine Vorauszahlung von Transaktionsgebühren. Mit Buchung der Preispakete werden diese als negativer SONSTIGER Kapitalertrag steuerlich behandelt.
Da die Kosten für die Preispakete als negativer SONSTIGER Kapitalertrag behandelt werden, wird im Rahmen der Jahresendoptimierung geschaut, in wieweit Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten freigestellt wurden, obwohl im Nachgang noch ein Aktienverlust mit einer Folgetransaktion angefallen ist. Wenn zum Jahresende noch ein Aktienverlust vorhanden ist und unterjährig Aktiengewinne mit SONSTIGEN Verlusten verrechnet wurden, werden die Aktiengewinne nachträglich mit den Aktienverlusten verrechnet und der SONSTIGE Verlusttopf um diesen Betrag aufgefüllt.
Sie haben im Kontoeröffnungsantrag angegeben, um welcher Art von Vermögen es sich handelt, entweder Privat- oder Betriebsvermögen. Des Weiteren gibt der Eröffnungsantrag selbst schon Aufschluss darüber, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt. Es gibt Anträge für natürliche Personen oder juristische Personen.
All diese Faktoren sind Indikatoren für die Zuordnung Ihres Kontos als Privatkonto oder als Geschäftskonto.
Die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) mit.
Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und gültigen Kirchensteuersatz.
Die Grundlage für den Datenaustausch ergibt sich aus § 51a Abs. 2c Einkommensteuergesetz.
Fazit:
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab.
Nein, wir dürfen die von Ihnen übermittelten Konfessionsdaten nicht berücksichtigen. Wir dürfen ausschließlich die Kirchensteuermerkmale nutzen, die das Bundeszentralamt für Steuern uns mitteilt.
Wenn Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, dann wird für Sie keine Kirchensteuer einbehalten. Diesbezüglich müssen Sie auch nicht tätig werden.
Zwischen dem 01.09. und 31.10. eines jeden Jahres, werden wir unter Angabe Ihrer Steuer-ID den Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Das KiStAM gilt immer für das Folgejahr.
Wenn Sie mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können Sie der Weitergabe Ihrer Religionszugehörigkeit durch das BZSt an uns widersprechen. Senden Sie dazu die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf weiteres nicht einbehalten.
Der Kirchensteuersatz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 %, in den übrigen Bundesländern bei 9 %. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, rechnen die Banken dann nur mit einem Steuersatz von 24,45 % (bei 9 % Kirchensteuer) bzw. mit einem Steuersatz von 24,51 % (bei 8 % Kirchensteuer) statt 25 % Kapitalertragsteuer.
Voraussetzung für den Kirchensteuereinbehalt bei Gemeinschaftskonten ist, dass es sich bei den Inhabern eindeutig um Ehepaare/ eingetragene Lebenspartner handelt. Können wir die Konstellation nicht eindeutig feststellen, dürfen wir keine Kirchensteuer einbehalten.
Beim automatischen Kirchensteuerabzug wird die Kirchensteuer für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften zu gleichen Teilen auf die Partner verteilt (50/50). Wenn nur für einen Inhaber Kirchensteuermerkmale vorliegen, führen wir nur für seinen Ertragsanteil Kirchensteuer ab.
Der Stichtag für unsere Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist immer der 31.08. Die Kirchensteuermerkmale, die uns das Bundeszentralamt für diesen Stichtag übermittelt, gelten für den Kirchensteuerabzug des Folgejahres.
Bei einem Kirchenaustritt nach dem 31.08. oder kurz vorher, kann das Bundeszentralamt Ihren Austritt nicht mehr berücksichtigen.
Dies könnte dazu führen, dass wir Ihre „alten Konfessionsdaten“ geliefert bekommen und daher Kirchensteuer abführen.
Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich diese Steuern zurückholen. Im Jahr darauf berücksichtigen wir Ihren Kirchenaustritt dann automatisch.
Sie werden bei uns automatisch als Steuerausländer geführt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bei Kontoeröffnung im Ausland angeben.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 in Deutschland gelten für Steuerausländer die folgenden grundsätzlichen Regelungen:
Trotz grundsätzlich beschränkter Steuerpflicht als Steuerausländer erfolgt kein Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6-12 EStG n.F.. Dazu zählen auch Dividenden und Wertpapierverkäufe.
Hiervon ausgeschlossen ist der Kapitalertragssteuerabzug, der beim Emittenten vorgenommen wurde (Quellensteuer), wie bei deutschen Dividenden obligatorisch. Eine Erstattung dieser einbehaltenen Steuerbeträge ist nicht möglich.
CRS (Common Reporting Standard) ist eine multilaterales Abkommen zwischen zahlreicher Staaten. Das Ziel ist der weltweite automatische Informationsaustausch zu Finanzdaten über natürliche und juristische Personen, die in den Unterzeichnerländern des getroffenen Abkommens steuerpflichtig sind.
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) regelt das Auskunftsverfahren über Konto- und Depotinhaber mit Steuerpflicht in den USA.
Die FinTech Group Bank AG muss prüfen, ob Sie als Konto- oder Depotinhaber steuerpflichtig in den USA oder in einem der CRS Partnerländer sind. Falls eine Steuerpflicht besteht sind wir dazu verpflichtet Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Folgenden Daten werden an das BZSt weitergegeben:
Als Kontoinhaber erklären Sie in einem standardisierten, persönlich unterschriebenen Formular, ob Sie in den USA oder CRS-Partnerstaat steuerpflichtig sind. Die Selbstauskunft ist unbefristet gültig, wenn sich Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht verändert.
Auf Grund des Freistellungsauftrages können Sie Erträge aus Ihrem Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) in der von Ihnen festgelegten Höhe erzielen, für die keine Abgeltungsteuer abgezogen wird. Der Freistellungsauftrag beinhaltet Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag und liegt bei maximal 801,00 € für Unverheiratete bzw. 1.602,00 € für Ehepartner.
Sie können den gesamten Freistellungsbetrag bei einer Bank geltend machen oder aber auf mehrere Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungen aufteilen. Einen Freistellungsauftrag dürfen nur Steuerinländer stellen.
Sie können einen neuen Freistellungsauftrag erfassen bzw. einen bereits bestehenden Auftrag ändern, indem sie sich im Online Banking anmelden und auf den Reiter „Verwaltung“ – „Kundendaten“ klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Antrag (ledig oder verheiratet) mit den bei uns angegeben Stammdaten übereinstimmen müssen, da das System Ihren Antrag ansonsten als inhaltlich falsch deklarieren und dementsprechend nicht annehmen wird.
Sollten sich Ihre Stammdaten durch Heirat, Scheidung o. ä. geändert haben, so teilen Sie uns diese Änderung bitte vorab mittels dieses Formulars mit. Erst nach Eingabe Ihres neuen Steuerstatus können Sie Ihren Freistellungsauftrag online ändern.
Alternativ können Sie den Freistellungsauftrag auch per Post an uns senden. Bitte beachten Sie, dass hierfür ggf. Kosten gem. dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis anfallen.
Der Freistellungsauftrag (FSA) gilt immer ab Eingang und Hinterlegung des Antrages bei uns im System. Wenn Sie den Antrag online stellen, so wird dieser auf Grund der Über-Nacht-Verarbeitung Ihrer Eingaben am Folgetag wirksam.
Eine Rückdatierung auf den Jahresbeginn ist nicht möglich.
Bezogen auf eine komplette Jahresbetrachtung ist dies für Sie jedoch unschädlich, da spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres eine Steueroptimierung stattfindet, die ggfs. noch verrechenbare FSA-Beträge und steuerpflichtige Kapitalerträge miteinander verrechnet und mögliche Steuererstattungen generiert. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich keine taggenaue Verlustverrechnung oder FSA-Anrechnung vorgeschrieben.
Seit 2009 ist eine Beschränkung des Freistellungsauftrag (FSA) auf spezielle Konten und Depots grundsätzlich gesetzlich ausgeschlossen. Aus diesem Grund gilt der von Ihnen gestellte FSA immer für alle Konten und Depots, von denen Sie Inhaber sind. Der FSA hat immer Vertragspartner übergreifende Wirkung.
Haben Sie z. B. Konten/Depots bei mehreren Vertragspartnern der FinTech Group Bank AG (also Broker, deren Abwicklung auch über die FinTech Group Bank AG vorgenommen wird und bei denen Sie auch Depots unterhalten) und reichen den Antrag nur für Ihr Konto/Depot bei brokerport ein, wird die FinTech Group Bank AG automatisch den Freistellungsauftrag für alle Vertragspartner hinterlegen.
Seit dem 1.1.2010 können Ehegatten nicht nur einen gemeinsamen FSA (d.h. mit Angabe des Ehepartners) sondern auch einen Einzel-FSA (d.h. ohne Angaben des Ehepartners) einreichen. Dies gilt bei einem Einzelkonto.
Bei einem Gemeinschaftskonto müssen beide Ehepartner unterschreiben.
Wenn bei einem Gemeinschaftskonto ein FSA online eingegeben wird, müssen beide Steuernummern angegeben werden. Der Ehepartner, der den FSA erfasst, muss ankreuzen, dass er von seinem Ehepartner zur Eingabe/Änderung beauftragt wurde und der Ehepartner erhält eine Information über die Eingabe/Änderung.
Bei einer Konto-/Depotschließung, bleibt Ihr gestellter Freistellungsauftrag bis Ende des Jahres bei brokerport bestehen und wird dann automatisch gelöscht, sofern Sie keine weiteren Konten/Depots bei der FinTech Group Bank AG führen.
Wenn Sie eine sofortige Löschung wünschen, senden Sie bitte das Formular „Freistellungsauftrag“ mit dem entsprechenden Enddatum ausgefüllt und unterschrieben per Post an die folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Die Höhe des gestellten und davon eventuell verbrauchten Freistellungsauftrages können Sie in ihrem Online Banking in ihren Kundendaten einsehen.
Die FinTech Group Bank AG wird Ihnen Ihre NV-Bescheinigung selbstverständlich zurück senden, sofern sie uns hierfür einen schriftlichen und im Original unterschriebenen Auftrag zusenden.
Bitte senden Sie das formlose Schreiben an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau.
Um weiterhin vom Steuerabzug befreit werden zu können, können Sie uns einen Freistellungsauftrag einreichen und somit bis zu 801,- € bzw. 1.602,- € Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen.
Ja, auch nach Einführung der Abgeltungsteuer gibt es nach wie vor die NV- Bescheinigung.
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird auf Antrag vom Finanzamt erteilt, wenn der Bürger nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen ist. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen des Bürgers unter den Eingangsbeträgen der Einkommensteuer-Grundtabelle bzw. der Einkommenssteuer-Splittingtabelle liegt.
Der Bürger muss dann keine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist drei Jahre gültig.
Bei Vorlage dieser Bescheinigung behält die Bank auch dann keine Zinsabschlagssteuer ein, wenn die Zinseinnahmen über den Freibeträgen (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) von zurzeit 801 € bei Ledigen / 1.602 € bei Verheirateten liegen.
Damit einhergehend werden auch keine Verlusttöpfe gebildet.
Die NV-Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit Freistellungsaufträgen, die den Banken bis zu den oben genannten gesetzlichen Freibeträgen erteilt werden können.
Damit Ihre NV-Bescheinigung berücksichtigt werden kann, müssen Sie uns bitte ein Original der NV-Bescheinigung zukommen lassen. Diese Übermittlung kann formlos unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.
Bitte senden Sie Ihre NV-Bescheinigung an die folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Nachdem Ihre gültige NV-Bescheinigung eingegangen und bearbeitet wurde, können Sie diese in Ihrer Webfiliale einsehen. Rufen Sie hierzu den Reiter „Verwaltung“ und hier den Untermenüpunkt „Kundendaten“ auf.
Das ist grundsätzlich von der Art der Hauptversammlung und von der Regelung seitens des Emittenten abhängig. Abgesehen von einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung gibt es zwei verschiedene Informations-/Bestellarten:
Haupversammlungen mit Record-Date (Nachweisstichtag)
Die Aktien werden nicht gesperrt, da die Teilnahme an der Hauptversammlung abhängig vom Record-Date (21 Tage vor der Hauptversammlung) ist. Um berechtigt für die Teilnahme an einer Hauptversammlung zu sein, ist es erforderlich die Aktien am Nachweisstichtag zu halten, danach ist ein Verkauf der Wertpapiere möglich.
Hinweis:
Eine Bestellung ist innerhalb des Online Bankings unter Menüpunkt „Depot“ – „Hauptversammlungen“ möglich.
Hauptversammlung ohne Record-Date (Nachweisstichtag) nebst Sperrvermerk
Es ist erforderlich, dass die Aktien bis zum Ende der Hauptversammlung (24:00 UHR MEZ) im Depot gesperrt gehalten werden. Dies muss der Anmeldestelle mit einer Hinterlegungsbescheinigung und gleichzeitigen Eintrittskartenbestellung angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Hinterlegungsbescheinigung mit einer Gebühr verbunden ist. Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Hinweis:
Eine Bestellung ist innerhalb des Online Bankings leider nicht möglich. Bitte teilen Sie uns telefonisch oder schriftlich mit, ob Sie eine Hinterlegungsbescheinigung wünschen. Wir werden Ihrem Auftrag entsprechend eine Bescheinigung erstellen und Ihnen diese per Post zusenden.
Namensaktien
Sofern es sich bei Ihrem Aktienbestand um Namensaktien handelt, erhalten Sie die Informationen zur Hauptversammlung immer direkt von der Aktiengesellschaft (AG) und müssen in diesem Fall die Bestellung der Eintrittskarten auch direkt an die AG senden. Alle hierfür notwendigen Details werden Ihnen direkt von der AG zur Verfügung gestellt.
Inhaberaktien
Sofern es sich bei Ihrem Aktienbestand um Inhaberaktien handelt, erhalten Sie per Mail (sofern Emailbenachrichtigung aktiviert ist) Informationen zur Hauptversammlung. Das entsprechende Bestellformular erhalten Sie als PDF in Ihr Online Archiv. Dies drucken sie bitte aus, füllen es vollständig aus und senden es per Fax (sofern Faxhaftungserklärung vorliegt) oder per Post unter Angabe der Besitzart unterschrieben an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG / Hauptversammlungen
Hausbroicher Str. 222
47877 Willich
Wenn Sie für Ihr Depot den Postversand von Dokumenten gewählt haben, so wird Ihnen die Information über die bevorstehende Hauptversammlung und das Formular für die Kartenbestellung per Post zugesandt. Dafür werden Ihnen die Gebühren für den Postversand gem. unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis belastet. Zusätzlich wird das Formular zur Kartenbestellung im Online Archiv hinterlegt.
Hinweis:
Eine Eintrittskartenbestellung kann nur der jeweilige Konto-/Depotinhaber veranlassen. Ein Bevollmächtigter kann keine Bestellung aufgeben.
Ausländische Aktien
Bei ausländischen Wertpapieren werden uns seitens der Lagerstelle keinerlei Daten bezüglich anstehender Hauptversammlungen übermittelt. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Information der betroffenen Kunden unsererseits. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an den Emittenten.
Die Kosten pro Ticket-Bestellung entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Sie können sich auf der Homepage der Gesellschaft in der Regel unter dem Menüpunkt “Investors Relations“ oder im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de unter Angabe der Gesellschaft im Suchfeld über eine unsererseits noch nicht bekanntgegebene Hauptversammlung informieren.
Die Tagesordnung können Sie in der Bestellmaske der Eintrittskarten als PDF-Dokument abrufen oder unter www.bundesanzeiger.de unter Angabe der Gesellschaft im Suchfeld.
Die FinTech Group Bank AG versendet Ihre Eintrittskartenbestellung gesammelt mit allen anderen Eintrittskartenbestellungen am Tag des letzten Bestelltages um 10:00 Uhr zu der zuständigen Anmeldestelle. Hier wird Ihre Bestellung verarbeitet und per Post an die angegebene Versandadresse versendet. Dies nimmt einige Tage in Anspruch.
Sollten Sie zu der Hauptversammlung eine längere Anreise haben oder ist Ihnen die Zeit bis zur Hauptversammlung zu knapp, kann die FinTech Group Bank AG gerne für Sie die Eintrittskartennummer in Erfahrung bringen.
Mit der Eintrittskartennummer und einem gültigen Personalausweis können Sie Ihre Eintrittskarte am Hauptversammlungsschalter am Veranstaltungsort abholen.
Eine Anmeldestelle ist die zentrale Stelle, die alle Eintrittskartenbestellungen der Depotbanken entgegennimmt und verarbeitet.
Im ersten Schritt erhalten Sie eine Depotinformation in Ihr Archiv eingestellt, mit der Sie auf eine bevorstehende Kapitalmaßnahme hingewiesen werden. Dieses Dokument ist gleichzeitig das Weisungsformular.
Die Bank bucht parallel zu diesem Vorgang die Bezugsrechte in Ihr Depot ein. Diese können Sie entweder für die Weisung neuer Aktien nutzen (mittels Weisungsformular) oder auch einfach über die Börse verkaufen (sofern ein Handel stattfindet). Wenn Sie nichts dergleichen wünschen, wird die Bank am letzten Handelstag der Bezugsrechte diese bestens für Sie wieder veräußern (sofern ein Handel stattfindet; ansonsten werden die Bezugsrechte wertlos ausgebucht).
Wenn Sie die Bezugsrechte für die Weisung junger Aktien nutzen, senden Sie uns bitte die Weisung zu und wir werden diese entsprechend berücksichtigen (bitte auf ausreichende Kontodeckung achten).
Im weiteren Verlauf bekommen Sie dann nach Abschluss der Kapitalmaßnahme junge Aktien in Ihr Depot eingebucht. Diese neuen Aktien werden erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister ausgegeben. Dies dauert erfahrungsgemäß zwischen zwei und sechs Wochen. Erst dann bekommt die FinTech Group Bank AG über Clearstream die neuen Papiere und bucht diese dann dem jeweiligen Kundedepot ein.
Daher können wir im Voraus leider keine Angabe machen, wann genau die neuen Papiere eingehen.
Sie können Ihre Weisungen für Kapitalmaßnahmen teilweise im Online Banking erteilen. Unterstützt werden die Geschäftsfälle „Kapitalerhöhung gegen Bar“ und „Barabfindungen“. Weitere Geschäftsfälle werden in absehbarer Zeit zusätzlich zur Verfügung stehen. Für alle anderen Kapitalmaßnahmen erteilen Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag.
Online erteilte Weisungen werden im Orderbuch angezeigt. Sie erhalten hier die Details zu Ihrer Order und haben darüber hinaus ggf. die Möglichkeit eine bereits erteilte Weisung zurückzunehmen, indem Sie die offene Order löschen (in Abhängigkeit der jeweiligen Kapitalmaßnahme).
Nein, nur bei bestimmten Kapitalmaßnahmen ist die Rücknahme einer bereits erteilten Weisung möglich. Eine Weisungsrücknahme nehmen Sie bitte mittels Streichung der zugrunde liegende Order über Ihr Orderbuch vor.
Es stellt kein Problem dar die jungen Aktien getrennt vom Altbestand verwalten zu lassen. Sofern Sie bereits ein zweites Depot besitzen, beauftragen Sie uns einfach, im Rahmen eines internen Depotübertrages, die alten Stücke in das andere Depot umzubuchen. Da generell das FiFo-Prinzip gilt (First in First out), geben Sie auf dem Formular einfach die Anzahl ihrer alten Stücke an. Da diese zuerst angeschafft wurden werden diese auch zuerst übertragen.
So haben Sie dann den Altbestand in Ihrem zweiten Depot, im anderen Depot liegen die neuen Stücke.
Wenn sie noch kein zweites Depot haben, können sie in wenigen Minuten ein weiteres Depot in ihrem Online Banking anlegen.
Wenn Sie die Trennung nach altem und neuem Bestand schon vor der Zuteilung der neuen Aktien wünschen, dann beauftragen Sie uns einfach mittels eines Depotübertrages die Bezugsrechte in Ihr neues Depot umzubuchen. Die jungen Aktien werden generell in das Depot gebucht, in welchem auch die Bezugsrechte liegen. Die Bezugsrechte werden aber zu Beginn automatisch in das Depot gebucht, in dem auch die alten Stücke liegen.
Bezugsangebot: Gibt eine Aktiengesellschaft neue, d.h. junge Aktien heraus, macht sie ihren bisherigen Aktionären ein Bezugsangebot. Die Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit je nach Bezugsverhältnis junge Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Wenn Sie bis zum Börsenschluss des Rekord Day (Stichtag, der zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung berechtigt) Aktien der Gesellschaft in Ihrem Depot hatten, werden Ihnen automatisch entsprechend Ihrem Aktienbestandes Bezugsrechte gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Trennverhältnisses in Ihr Depot als separate Position eingebucht.
Der Bezugspreis ist der Preis, der für eine neue (junge) Aktie fällig wird.
Das Bezugsverhältnis gibt die Relation zwischen der Anzahl der alten Aktien und der Anzahl der bei der Kapitalerhöhung zu beziehenden jungen Aktien an. Beispiel: Bezugsverhältnis: 2:1 heißt, dass Sie für 2 Bezugsrechte eine neue Aktie erhalten.
Trennverhältnis ist das Verhältnis von (altem) Aktienbestand zum Bezugsrecht. In Deutschland ist das Trennverhältnis in der Regel 1:1, so dass es für eine alte Aktie 1 Bezugsrecht gibt (oder für 100 alte Aktien 100 Bezugsrechte). Ist das Bezugsverhältnis z.B. 3:2, bekommen Sie für 3 Bezugsrechte 2 neue Aktien.
Wenn Sie das Bezugsangebot nicht nutzen möchten, können Sie die Bezugsrechte während der Bezugsrechtsnotierung selbst an der Börse verkaufen. Wenn Sie nicht tätig werden, verkauft die Bank am letzten Handelstag Ihre Bezugsrechte bestens für Sie (sofern ein Handel in dieser Gattung stattfindet) und schreibt den Gegenwert auf Ihrem Konto gut.
Wichtig: am letzten Handelstag sind die Bezugsrechte nicht mehr frei handelbar sondern von der Bank zur Verwertung (Verkauf) gesperrt!
Wenn ein Bezugsverhältnis von zum Beispiel 15:10 vorgegeben ist und Sie haben 20 Aktien im Bestand so erfolgt die Berechnung wie folgt:
20 Aktien geteilt durch 15 ergibt 1,33.
Da aber keine Bruchstücke berücksichtigt werden, wird immer auf die nächste ganze Zahl abgerundet, also in unserem Beispiel 1.
Dieses Ergebnis multipliziert man nun mit dem zweiten Term des Bezugsverhältnisses und so erhalten Sie die Anzahl der jungen Aktien, die Ihnen bei Teilnahme an der Kapitalerhöhung zustehen würden.
1x10 = 10 junge Aktien.
Wenn Sie den Wunsch haben, eine über Ihren Anspruch hinausgehende Anzahl an jungen Aktien beziehen zu wollen, können Sie dies auf dem Weisungsformular erfassen. Die FinTech Group Bank AG wird daraufhin versuchen, diesen Überbezug für Sie realisieren zu können.
Ja, das ist auch für zusätzlich erworbene oder erhaltene Bezugsrechte möglich.
Haben Sie das Online Archiv als Versandart gewählt und eine E-Mail Adresse hinterlegt, erhalten Sie zusätzlich eine E-Mail, die Sie auf eine Kapitalmaßnahme, zu der Sie eine Weisung erteilen können, hinweist. Haben Sie den postalischen Versand vereinbart, erhalten Sie die Information mittels Brief.
Unabhängig von der von Ihnen gewählten Versandart, Online Archiv oder Postversand, werden Sie auch künftig einen Weisungsbeleg in das Online Archiv eingestellt bekommen, um im Bedarfsfall eine Weisung auch schriftlich erteilen zu können. Das in Ihrem Archiv hinterlegte Weisungsformular füllen Sie in diesem Fall bitte aus und senden es im Original unterschrieben per Post an folgende Adresse:
brokerport
c/o FinTech Group Bank AG
Magazinstr. 2
08056 Zwickau
Alternativ können Sie bei zeitkritischen Aufträgen das Formular auch direkt an die FinTech Group Bank AG faxen.
Fax-Nr.: +49 (0) 2156 4920 319
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Weisung bis spätestens 18:00 Uhr am letzten Weisungstag bei uns eingegangen sein muss, damit diese noch Beachtung finden kann. Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass auch zu diesem Zeitpunkt Ihr Konto die entsprechende Deckung aufweisen muss, da die Bank das Geld für die Ausführung Ihrer Weisung disponiert. Weisungen, die nicht direkt bei uns eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Bezugsrechte übernehmen das Anschaffungsdatum des ursprünglichen Aktienbestandes, der Wert des Bezugsrechts wird mit 0,00 € angesetzt.
Der Bezugsrechts-Verkaufserlös ist somit steuerfrei, wenn es sich um einen Altbestand der Aktie (Anschaffung vor dem 01.01.2009) handelt.
Für die jungen Aktien gilt dagegen als Anschaffungsdatum das Datum der Kapitalerhöhung und als Anschaffungskurs der Bezugspreis.
Der Ertrag beim Verkauf jungen Aktien ist abgeltungsteuerpflichtig, sofern die Zuteilung nach dem 01.01.2009 erfolgte. Als Anschaffungskurs wird der Bezugspreis zugrunde gelegt, so dass bei einem Verkauf nur die Differenz zwischen Bezugspreis und Verkaufskurs zu versteuern ist.
Selbstverständlich können Sie auch bei uns einen so genannten Lombardkredit (Effektenkredit) beantragen. Um einen Lombardkredit zu beantragen, loggen Sie sich einfach in Ihr Online Banking ein und klicken auf „Kredite“. Dort haben Sie die Möglichkeit einen Lombardkredit online mittels iTAN-Eingabe zu beantragen.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Die Bank erhält im Anschluss automatisch Ihren Antrag, bearbeitet diesen und sendet Ihnen den Kreditvertrag zu. Diesen schicken uns bitte im Original unterschrieben an die im Vertrag angegebene Adresse zurück. Sobald der Vertrag der Bank wieder vorliegt, wird Ihr Lombardkredit für Sie eingeräumt.
Die Lombardkreditanfrage ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Gemeinschaftskonto der Lombardantrag nicht online im persönlichen Bereich des Online Bankings beantragt werden kann. Bitte nutzen Sie hierfür das PDF-Formular. Sie finden dies im persönlichen Bereich Ihres Online Bankings unter der Rubrik "Verwaltung" - "Dokumente" -"Formularcenter."
Um einen Lombardkredit erhöhen zu lassen, gehen Sie bitte wie bei der Neubeantragung vor. Füllen Sie dafür den Antrag mit der neuen Gesamtkreditlinie online aus, im Anschluss daran erhalten Sie einen Kreditvertrag von der Bank zugeschickt, welchen Sie im Original unterschrieben bitte zurücksenden.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und beachten Sie hierbei, dass Sie den neuen Kreditbetrag eintragen und nicht den Wert, um den Sie den bestehenden Kredit erhöhen möchten.
Wenn Sie über einen Lombardkredit verfügen, so steht Ihnen dieser auch in der genehmigten Höhe zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass Sie immer nur über den Teil des Kredites verfügen können, der auch über den Beleihungswert Ihrer im Depot befindlichen Werte abgesichert ist. Eine automatische Erhöhung des Kredites über die beantragte Summe hinaus ist nicht möglich, auch wenn Ihr Beleihungswert über diesen hinaus steigt. Um eine Krediterhöhung darstellen zu können, stellen Sie bitte einen erneuten Antrag auf einen Lombardkredit.
Beispiel:
Sie haben einen Lombardkredit in Höhe von 50.000,00 €. Der Beleihungswert Ihrer im Depot befindlichen Wertpapiere beläuft sich momentan auf 35.000,00 €. Sie können demnach über 35.000,00 € Kredit verfügen. Wenn sich Ihr Beleihungswert durch Käufe oder Kursverbesserungen auf 40.000,00 € erhöht, so können Sie über einen Kreditrahmen in Höhe von 40.000,00 € verfügen.
Selbstverständlich können wir bei einem Depotübertrag einen bei einer anderen Bank bestehenden Wertpapierkredit unter bestimmten Voraussetzungen ablösen:
Es ist richtig, dass die Bank ein jederzeitiges Kündigungsrecht hat. Allerdings wird Sie dieses Recht nicht ohne jegliche Ankündigung wahrnehmen. Bevor ein Kredit tatsächlich gekündigt wird, werden Ihnen durch diverse Mahnungen Fristen eingeräumt, in denen Sie Zeit haben, Ersatzsicherheiten zu stellen oder durch Verkäufe den negativen Saldo auf Ihrem Konto zu reduzieren.
Der Lombardkredit wird immer nur kontobezogen vergeben. Das heißt, dass Sie für jedes Konto einen separaten Kreditantrag stellen müssen, deren Höhe sich nach dem dazugehörigen Depotwert richtet. Es ist nicht möglich, dass alle Depots gemeinschaftlich betrachtet werden und der Kredit in der kompletten Höhe auf einem Konto zur Verfügung gestellt wird.
Beispiel:
Depot A hat einen Beleihungswert von 10.000,00 €, der Beleihungswert von Depot B beträgt 15.000,00 €.
Sie können nun einen Kredit über 10.000,00 € für Depot A beantragen und einen Kredit über 15.000,00 € für Depot B. Ein Kredit über 25.000,00 €, der auf einem der beiden Konten zur Verfügung gestellt werden soll, ist leider nicht möglich, obwohl Ihr Gesamtvermögen dies zulassen würde.
Da Sie aber Gelder zwischen den beiden Konten online transferieren können, stellt dies keine Benachteiligung Ihres finanziellen Spielraums dar.
Zinsen werden selbstverständlich nur auf den in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Beim Intraday-Handel fallen keine Sollzinsen an, sofern nach Abschluss aller getätigten Wertpapiergeschäfte das Konto am Tagesende valutarisch im Guthaben ist.
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Um dieses Problem zu beheben, löschen Sie bitte Ihren Cache und installieren Sie die aktuellste Version des Acrobat Readers.
Zum Leeren des Cache gehen Sie bitte wie folgt vor:
Klicken Sie auf “Extras“ >> “Browserverlauf löschen“ >> „Temporäre Internetdateien, Dateien Löschen“. Somit wird ihr Cache geleert, Sie haben in diesem Fenster auch die Möglichkeit Cookies, den Verlauf, Formulardaten und Kennwörter zu löschen.
Falls die Probleme danach immer noch auftreten, scheinen die Einstellungen in Ihrem Adobe Reader nicht passend zu sein. Folgende Einstellung sollten Sie im Adobe Reader verwenden:
1. Im Adobe Reader "Bearbeiten" auswählen, dann "Voreinstellungen" wählen
2. In der Einstellung "Internet" die Option "PDF in Browser anzeigen" deaktivieren. Dadurch wird die pdf-Datei nicht im Browser geöffnet, sondern direkt vom Adobe Reader.
Falls diese beiden Lösungsmöglichkeiten nicht erfolgreich zum Ziel geführt haben sollten, so bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir zusammen nach alternativen Lösungen suchen können.
Um über brokerport handeln zu können, benötigen Sie:
Bitte gehen Sie stets äußerst sorgsam mit Ihren Zugangsdaten (Kundennummer, Login-, Trading-, Telefon-Passwort) um. Bewahren Sie diese Daten nicht frei zugänglich auf und führen Sie sie nicht in schriftlicher Form mit sich. Wählen Sie keine leicht zu erratenden Passwörter und ändern Sie diese sofort, wenn Sie einen Missbrauch befürchten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang die allgemeinen Sicherheitsregeln des Bundesverbandes deutscher Banken zur Online-Banking Sicherheit:
1. Schützen Sie sensible Daten bei der Übertragung über offene Netze.
2. Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben.
3. Gehen Sie sorgfältig mit sensiblen Daten und Zugangsmedien um.
4. Wählen Sie ein sicheres Passwort.
5. Setzen Sie nur Programme vertrauenswürdiger Quellen ein.
6. Nutzen Sie aktuelle Programmversionen.
7. Führen Sie einen Sicherheitscheck auf Ihrem PC durch.
8. Aktivieren Sie die Sicherheitseinstellungen des Browsers.
9. Setzen Sie Virenscanner und zusätzliche Sicherheitssoftware ein.
10. Fertigen Sie regelmäßig Sicherheitskopien (Backups) Ihrer Daten an.
Die komplette Broschüre Online-Banking Sicherheit - Informationen und Sicherheits-Regeln für Online-Banking-Nutzer kann beim Bundesverband deutscher Banken über die Website www.bankenverband.de bestellt oder von dieser als PDF heruntergeladen werden.
Unter Windows können Screenshots durch einfaches Drücken der Druck-Taste (Print Screen oder Print Scrn) erstellt werden.
Bei manchen Notebooks, bei denen „Einfügen“ (Einfg) und „Druck“ mit derselben Taste belegt sind, muss vorher zusätzlich die Taste Fn gedrückt und gehalten werden. Dabei wird immer ein Abbild des kompletten Bildschirms in die Zwischenablage gelegt, von wo aus es dann in die meisten Bildverarbeitungsprogramme eingelesen werden kann (unter Windows beispielsweise Microsoft Paint öffnen und den zwischengespeicherten Screenshot mittels Klick auf die rechte Maustaste und "Einfügen" oder mittels der Tastenkombination Strg+V ins Programm kopieren).
Unter Windows kann man darüber hinaus mit Hilfe der Tastenkombination Alt+Druck das gerade aktive Fenster als Grafik in die Zwischenablage legen und diese dann direkt in eine leere Word Datei, bzw. direkt in das Textfeld einer E-Mail einfügen.
Um sich Ihre Depotumsätze in einer Excel-Tabelle transferieren zu können, rufen Sie sich bitte im geschlossenen Kundenbereich Ihre gewünschten Depotumsätze auf.
Nun klicken Sie bitte auf den Button "Tabelle als CSV-Datei exportieren"; dieser befindet sich auf der rechten Seite oberhalb der Buchungsinformationen (neben dem Drucker-Symbol).
Im Anschluss können Sie dann die sich öffnende Excel-Datei für Ihre Zwecke ergänzen und anschließend speichern.
Der Zugriff auf Ihr Konto/Depot über das Internet ist nur mit einer gültigen Kombination aus Kundennummer und persönlichem Login Passwort möglich.
Des Weiteren sind Transaktionen über das Internet durch Ihre iTANCard geschützt, welche auf Grund Ihrer zufälligen Zusammensetzungen Phishing vorbeugend abwehren soll. Zusätzlich wird eine sichere, verschlüsselte Verbindung (SSL) beim Online-Zugriff auf Ihr Konto/Depot genutzt.
Auf diese Weise werden zum einen die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse des Kunden berücksichtigt, zum anderen kann der Zugang zu Konto und Depot so bequem wie möglich erfolgen - und zwar weltweit von jedem beliebigen Computer aus.
Die CFD-Handelsplattform (CFD-Webclient) kann von jedem beliebigen PC aus genutzt werden, sofern dieser die technischen Anforderungen erfüllt.
Dies liegt daran, dass Ihr Administrator die notwendigen Ports nicht freigeschaltet hat.
Es müssen die beiden Standard TCP Ports 80 (http) für den Download des Applets und 443 (HTTPS) für die gesicherte Kommunikation des Applets mit dem brokerport-Server geöffnet werden.
Diese beiden Ports sind standardmäßig in nahezu jeder Firewall für den Webverkehr frei geschaltet.
Es müssen nur die beiden Standard TCP Ports 80 (http) für den Download des Applets und 443(HTTPS) für die gesicherte Kommunikation des Applets mit dem brokerport-Server geöffnet werden. Diese beiden Ports sind standardmäßig in nahezu jeder Firewall für den Webverkehr frei geschaltet.
Um über brokerport CFDs handeln zu können, benötigen Sie:
Die Übermittlung einer Order an einen Handelsplatz wie z.B. XETRA, Frankfurt oder Stuttgart erfolgt sofort nach Aufgabe Ihrer Order. Im außerbörslichen Echtzeithandel wird Ihre Order in der Regel sekundenschnell ausgeführt.
Kontrollieren Sie bitte zunächst Ihr Orderbuch und kontaktieren Sie bei Fragen unsere telefonische Kundenbetreuung.
Wertpapier-Orders werden gelegentlich nur über einen Teil der in Auftrag gegebenen Stückzahl ausgeführt, wenn es sich z. B. um einen umsatzschwachen Titel handelt. Indiz für einen engen Markt sind bei Aktien z. B. eine niedrige Marktkapitalisierung (geringes Stammkapital) oder die Konzentration des Aktienvolumens in der Hand weniger Privateigentümer oder weniger beteiligter Konzerne.
Der Börsenmakler bemüht sich, möglichst alle eingehenden Orders abzuwickeln, ist aber von Angebot und Nachfrage abhängig und daher zur Teilung einer Order in eine oder mehrere Teile berechtigt (vgl. Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, § 9).
Besonders auf XETRA kann es wegen des elektronischen Orderbuches häufig zu Teilausführungen kommen, auf die die FinTech Group Bank AG weder bei Erteilung der Order noch bei Erhalt der Abrechnung Einfluss nehmen kann.
Mit Intraday-Trading können Sie die Kursschwankungen eines Wertpapiers durch Kauf und Verkauf am selben Börsentag ausnutzen. Intraday-Trading ist in allen Wertpapieren möglich, die an deutschen Börsen notieren und für die mehrere Kursfeststellungen am Tag zustande kommen. Dies gilt auch für den außerbörslichen Handel.
Es kann vorkommen, dass Ihre Order mit einem falschen Kurs ausgeführt wird. Hat der Makler diesen falschen Kurs gestellt, z. B. wegen eines Irrtums oder eines technischen Fehlers, kann dies entsprechend den geltenden Börsenusancen zu nachträglichen Geschäftsstornierungen führen (Maklerstorno). Auch auf XETRA kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Stornierungen kommen (Mistrade).
Wenn eine Order ausgeführt wurde, wird die andere Order gestrichen.
Bei großen Kursschwankungen könnte es dazu kommen, dass das Limit der anderen Order erreicht wird, bevor diese gestrichen wurde. In diesem Fall würden also beide Orders ausgeführt werden. Um dies zu vermeiden, ist ein Mindestabstand von 10 % (mind. jedoch 0,10 €) ausgehend vom höheren Wert notwendig.
Für Hebelprodukte beträgt der Mindestabstand 20 % (mind. jedoch 0,20 €). Wir behalten uns vor, diese Mindestabstände abhängig von der Marktlage anzupassen.
Im Falle eines Aktiensplits werden die Aktien eines Wertes in einem bestimmten Verhältnis gesplittet (geteilt). Die Anzahl der Aktien nimmt in diesem Verhältnis zu und der Wert des Papiers im selben Verhältnis ab. Diese Änderungen werden automatisch in Ihrem Depot vorgenommen - es besteht also Ihrerseits kein Handlungsbedarf.
Beispiel: Aktienkurs vor dem Split 100 €, Anzahl der Aktien 10 Stück, Splitverhältnis 1 : 4
Hieraus ergibt sich ein neuer Aktienkurs von 100/4 = 25 € und eine Anzahl von 10 x 4 = 40 Stück.
Der Gesamtwert Ihrer Position hat sich jedoch nicht geändert.
Außerbörslicher Echtzeithandel bedeutet, dass Sie Ihre Wertpapierorder auch außerhalb der Handelszeiten herkömmlicher Handelsplätze wie Xetra, Frankfurt oder Stuttgart direkt an einen Handelspartner weiterleiten können. Sie erhalten vom außerbörslichen Handelspartner (dem sogenannten Market Maker) für bis zu fünf Sekunden einen handelbaren Kurs für das ausgewählte Wertpapier angezeigt.
Akzeptieren Sie diesen Kurs, so gilt das Geschäft nach Bestätigung durch den Handelspartner sofort als ausgeführt. Die Bestätigung des Handelspartners ist seine Annahme Ihres Angebots. Die Ausführung erfolgt ohne Teilausführungen, es fällt außerdem keine Makler Courtage und kein Transaktionsentgelt der Börse an.
Ein Handelspartner des außerbörslichen Echtzeithandels der FinTech Group Bank AG ist ein Kontrahent mit dem Sie Wertpapiere direkt handeln können. Einige der Handelspartner sind gleichzeitig die Emittenten von Zertifikaten oder von Hebelprodukten. Dazu gehören beispielsweise die brokerport-Partner.
Sie bekommen eine sofortige Orderausführung zum fixen Kurs, garantiert ohne Teilausführungen. Darüber hinaus können Sie außerhalb der Handelszeiten herkömmlicher Handelsplätze wie beispielsweise Xetra, Frankfurt oder Stuttgart in der Regel zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr auf wichtige Marktveränderungen reagieren. Es fallen keine Börsengebühren an.
Im Gegensatz zum börslichen Handel können Optionsscheine im außerbörslichen Echtzeithandel in der Regel bis zum Fälligkeitstag gehandelt werden. Hier können die Handelspartner die genauen Handelsusancen festlegen, sodass für eine Ausführung kein fester Zeitpunkt genannt werden kann.
Ihr Handelspartner ist selbstverständlich jederzeit daran interessiert, für die Wertpapiere seiner Produktpalette Kurse zu stellen. Der Handelspartner ist allerdings nicht dazu verpflichtet.
So kann es beispielsweise bei großen Marktbewegungen oder Kursaussetzungen an herkömmlichen Handelsplätzen (z.B. Frankfurt) dazu kommen, dass der Handelspartner für das jeweilige Papier keinen Kurs stellt oder die Ausführung einer von Ihnen gestellten Order mit einem von Ihnen akzeptieren Kurs ablehnt.
Bei technischen Defekten oder Fehlern bei der Abgabe des Angebots bzw. nicht marktgerechter Kursstellung kann das zustande gekommene Geschäft durch den Handelspartner i. d. R. bis zum Beginn des nächsten Handelstages storniert werden. Dieses wird in Fachkreisen als „Mistrade“ bezeichnet.
Ein Mistrade wird durch genaue Regeln definiert, den sogenannten Mistrade-Regeln. Die Mistrade-Regeln beschreiben die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Stornierung eines Wertpapiergeschäftes im börslichen und außerbörslichen Handel. Im Fall eines Mistrades werden Sie von unseren Service-Mitarbeitern telefonisch umgehend informiert.
Ja, beispielsweise bei großen Markt-/Kursbewegungen, Kursaussetzungen oder Kapitalmaßnahmen kann es passieren, dass der Handelspartner keinen Kurs stellt.
Ja. Sie können jederzeit ein im außerbörslichen Echtzeithandel erworbenes Wertpapier an jedem herkömmlichen Handelsplatz (an dem das Wertpapier gelistet ist) verkaufen.
Hinter der Abkürzung HBCI (Homebanking Computer Interface) verbirgt sich ein von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelter Standard, der in Verbindung mit einer entsprechenden Software die Verwaltung eines Bankkontos am heimischen Computer, Smartphone oder Tablet erlaubt.
Da HBCI-Software in der Regel multibankenfähig ist, können Sie mehrere Bankkonten komfortabel mit nur einer Software verwalten. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass HBCI nicht alle Funktionen von brokerport unterstützt. Um brokerport vollumfänglich nutzen zu können, ist die Verwendung des brokerport-Online-Frontends (brokerport-Webfiliale) oder der COCKPIT App ratsam.
Als brokerport-Kunde sind Sie für die Nutzung von HBCI automatisch freigeschaltet. Es ist also nicht erforderlich, die Freischaltung gesondert zu beauftragen.
Für die Nutzung von HBCI benötigen Sie neben dem brokerport-Konto einen Computer, ein Smartphone oder ein Tablet mit Internetzugang und installierter Software eines Drittanbieters. Aktuell gibt es ein großes Angebot an kostenloser und kostenpflichtiger HBCI-Software / -Apps für nahezu alle gängigen Endgeräte und mit unterschiedlichem Funktionsumfang.
Momentan wird HBCI in der Version 3.0 mit dem PIN/TAN-Verfahren unterstützt.
Die notwendigen Daten zur Einrichtung von HBCI haben wir innerhalb der bekanntesten und meist verbreiteten HBCI-Software und HBCI Apps hinterlegen lassen. Geben Sie zur Einrichtung des Kontos in Ihrer HBCI-Software einfach den Namen „FinTech Group Bank AG“ oder alternativ die Bankleitzahl 10130800 ein. Die notwendigen Daten werden dann automatisch abgerufen.
Nach Einrichtung des Kontos können Sie sich mit der gleichen Nutzerkennung autorisieren, die Sie zur Anmeldung in der brokerport-Webfiliale nutzen. Innerhalb der HBCI-Software werden in der Regel Kunden- und/oder Benutzer-IDs abgefragt. Geben Sie hier einfach Ihre brokerport-Kundennummer ein. Als PIN verwenden Sie das Passwort, das Sie auch für die Anmeldung in der brokerport-Webfiliale nutzen.
Für einige der Geschäftsvorfälle wird die Eingabe einer TAN benötigt. Auch hier können Sie genau wie in der brokerport-Webfiliale Ihre vorhandene iTAN-Card nutzen. Geben Sie einfach die angeforderte Kombination aus Buchstaben und Ziffern in das dafür vorgesehene Feld ein.
Es wurde darauf geachtet, die HBCI-Daten der FinTech Group Bank AG an möglichst alle namhaften Entwickler von HBCI-Software / HBCI-Apps bzw. deren Datenprovider zu übermitteln. Sollten Sie eine HBCI-Software oder HBCI-App nutzen, die die FinTech Group Bank AG dennoch nicht unterstützt, können Sie sich entweder an den brokerport-Support oder an ihren HBCI-Softwareanbieter wenden, um die Unterstützung der FinTech Group Bank AG zu veranlassen.
Falls Sie die Möglichkeit haben, die Bankverbindung in Ihrer HBCI-Software manuell zu konfigurieren, können Sie die dazu notwendigen HBCI-Daten der FinTech Group Bank AG alternativ selbst hinterlegen. Diese lauten:
Kreditinstitut:
Bankleitzahl:
Sicherheitsverfahren:
PIN/TAN-URL:
FinTech Group Bank AG
10130800
PIN/TAN
https://konto.biw-bank.de/hbci/
Da Probleme bei der Einrichtung oder Nutzung von HBCI oftmals mit der Konfiguration der genutzten HBCI-Software oder HBCI-App zusammenhängen, möchten wir Sie bitte, sich zunächst an den Kundensupport Ihres HBCI-Softwareanbieters zu wenden.
Selbstverständlich hilft Ihnen auch der brokerport-Kundensupport jederzeit gerne weiter:
Per Telefon: +49 (0) 2156 4920 335 Per E-Mail: info@broker-port.de
HBCI mittels PIN/TAN erreicht grundsätzlich ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Sie es von der Nutzung der brokerport-Webfiliale gewohnt sind. Bitte beachten Sie, dass es aktuell kein Verfahren gibt, das hundertprozentig vor Missbrauch schützt. Wir raten daher auch bei der Nutzung von HBCI zu einem sorgsamen Umgang mit Ihren Bankdaten und zu ausreichenden Schutzverkehrung durch die Installation aktueller Antivirensoftware und Firewalls.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle auch empfehlen, die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen HBCI-Softwareanbieters sorgfältig zu prüfen. Einige Produkte erlauben das Speichern Ihrer Zugangs-PIN auf externen Servern. Da oftmals nicht klar ist, wie gut Ihre Daten dort vor Missbrauch geschützt sind, raten wir von der Nutzung solcher Funktionen ab.
Seit dem 01.10.2017 wird der Handel mit sog. Pink Sheets durch die FinTech Group Bank AG für durch brokerport betreute Kunden nicht mehr angeboten. Eine Übersicht zu den betroffenen Wertpapieren finden Sie hier.
FinTech Group Bank AG - 60327 Frankfurt am Main - BIC: BIWBDE33XXX BLZ: 10130800